Auszubildende

Start in die Ausbildung

Mit Vorbereitung punkten: Wer sich rechtzeitig und gewissenhaft auf den Start in die Ausbildung vorbereitet, schafft gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen und problemlosen Berufsstart. Mit den Tipps der IHK Nord Westfalen punkten Auszubildende bereits am ersten Tag bei Ihrem Arbeitgeber.

Wie unterstützt Sie die IHK?

Die Industrie- und Handelskammer ist Ihr starker Partner und begleitet Sie während Ihrer gesamten Ausbildungszeit. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie die Eignung Ihres Ausbildungsbetriebes und seiner Ausbilder prüft, Ihren Ausbildungsvertrag registriert und dafür sorgt, dass alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Bestimmungen – im Ausbildungsvertrag und während der gesamten Ausbildungsdauer – beachtet werden.

Die Ausbildungsberatung Ihrer IHK ist jederzeit für Sie da. Sollte es einmal Probleme zwischen Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb geben, werden sie versuchen zu vermitteln und eine für beide Seiten positive Lösung zu finden.

Nach der Ausbildung unterstützen Sie die Mitarbeitenden der IHK bei Ihrer Weiterbildungsplanung. Für die meisten anerkannten Fortbildungsabschlüsse werden bei der IHK auch die Prüfungen durchgeführt.
IHK oder auch Industrie- und Handelskammer. Schon oft hat man davon gehört - aber was macht die IHK eigentlich und wofür ist sie da? Was sind die Aufgaben und was bringt sie dir? In diesem Video zeigen wir dir fünf Fakten über die IHK.
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Noch Fragen? Wenn Ihnen jetzt manches klarer ist, aber doch noch Fragen offen geblieben sind, dann rufen Sie uns einfach an. Die Ausbildungsberatung der IHK hilft gerne.

Warum Probezeit?

Das ist eine Art Bedenkzeit. Sie dauert mindestens einen und maximal vier Monate. Sie und auch Ihr Ausbildungsbetrieb haben jetzt die Möglichkeit, in Ruhe herauszufinden, ob Sie zusammen passen und ob die Berufswahl tatsächlich die Richtige war.
Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, kann jede Seite innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Auch während der Probezeit erhalten Sie Ihre Ausbildungsvergütung.

Tipps für den ersten Ausbildungstag

Nichts ist peinlicher als eine schlechte Vorbereitung! Daher: Erkundigen Sie sich vorher, was Sie zum ersten Ausbildungstag benötigen! Eine erste Auswahl finden Sie hier:
  • Informieren Sie sich über Ihren neuen Arbeitgeber. Hilfreiche Informationen (Organigramm) finden Sie zum Beispiel im Internet oder in Broschüren.
  • Erkundigen Sie sich vorab über die Unterlagen, die Ihr Arbeitgeber von Ihnen benötigt. Zum Beispiel Gesundheitszeugnis, Bankkonto
  • Kümmern Sie sich um Ihre Krankenversicherung - die Anmeldung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.
  • Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Anreise (Bus, Parkplätze,...). Pünktlichkeit wird von Ihnen erwartet.
  • Korrekten Namen des Ansprechpartners, seinen oder ihren Titel (zum Beispiel Dr.), Abteilung und Zimmernummer notieren
  • Ohne Kaugummi, Duftwolken und Knoblauchfahne antreten (Alkohol ist tabu)
  • Musikgeräte wegpacken, Handy ausschalten
  • Mütze abnehmen
  • Gesprächspartner nicht unterbrechen
  • Gegenüber in die Augen sehen

Kleidung

Überlegen Sie sich rechtzeitig, was Sie anziehen möchten. Niemand erwartet, dass Sie sich neu einkleiden. Nehmen Sie etwas, worin Sie sich wohl fühlen. Ihr Outfit sollte aber zum Unternehmen passen. Wer in einer Bank arbeitet, braucht eher konventionelle Kleidung, also Anzug oder Kostüm. In einem technischen Beruf geht auch eine neuere, saubere Jeans. Grundsätzlich am besten: gepflegt, seriös, eher zurückhaltend. Bauchfrei, Glitzer, schmuddelig gehen gar nicht. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihre Eltern oder Bekannte, die die Spielregeln im Arbeitsleben schon kennen.

Krankenkasse

Wenn Sie eine Ausbildung beginnen sind Sie versicherungspflichtig und können nicht mehr über ihre Eltern mitversichert werden. Zu Beginn einer Ausbildung müssen Sie ihrem Ausbildungsbetrieb die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nachweisen. Diesen Nachweis erhalten Sie bei ihrer Krankenkasse. Die Versicherungskarte der Krankenkasse sollten Sie mit sich führen.

Haftpflichtversicherung

Auszubildende - wie alle anderen Mitarbeiter – haften auch für Schäden, die unabsichtlich entstehen. Sofern Sie nicht mehr bei Ihren Eltern mitversichert sind oder durch Ihren Ausbildungsbetrieb alle Mitarbeiter pauschal versichert sind, sollten Sie deshalb eine Privathaftpflicht abschließen.

Bankkonto

Falls Sie noch keins haben, werden Sie jetzt eins brauchen. Damit Ihr Ausbildungsbetrieb Ihnen Ihr Gehalt überweisen kann, sollten Sie am ersten Ausbildungstag, spätestens aber bis zur Mitte des ersten Monats eine Kontonummer angeben können. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung und Unterschrift ihrer Eltern für die Eröffnung eines Kontos. Erst nach der Volljährigkeit können sie dann allein über ihr Konto verfügen.

Vermögenswirksame Leistungen

Falls vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber angeboten und bezahlt werden, können Sie die entsprechenden Beiträge zum Beispiel als Bausparvertrag oder in Sparverträgen anlegen. Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen nutzen können und möchten, schließen Sie einen entsprechenden Vertrag ab, auf den Ihr Arbeitgeber die Beiträge überweist.
Tipp der IHK: Wird in ihrem Ausbildungsvertrag zu vermögenswirksamen Leistungen nichts erwähnt, fragen Sie in ihrem Ausbildungsbetrieb nach, ehe Sie entsprechende Verträge abschließen. Manche Firmen bieten diese zusätzliche Leistung erst nach einigen Monaten Betriebszugehörigkeit an.

Sozialversicherungsnachweis zur Rentenversicherung

Mit Beginn der Ausbildung vergibt der Rentenversicherungsträger (DRV) eine Rentenversicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis. Diese dienen als Nachweis für ihre zukünftigen Rentenansprüche. Die Rentenversicherungsnummer und der Sozialversicherungsausweis können mit der Anmeldung bei einer Krankenkasse von der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Untersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz

Vor Beginn der Ausbildung müssen Sie sich bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) die vorgeschriebene ärztliche Untersuchungsbescheinigung – sie darf nicht älter als 14 Monate sein – aushändigen lassen.

Diese und auch die Nachuntersuchung, die vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres erfolgen muss, sind gemäß §§ 32, 33 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Entsprechende Formulare sind bei den Rathäusern/Bürgerdiensten erhältlich.

Schulzeitbescheinigung

Um spätere Nachfragen der Rentenversicherung vorzubeugen, sollten Sie sich eine Bescheinigung der Schule besorgen.

Firmen-Abo

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, bevor Sie sich ein – womöglich – teureres Ticket kaufen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Tipp der IHK: Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Vergünstigungen. Als Auszubildende/-r sind Sie gleichzeitig Berufsschüler und haben Anspruch auf einen Schülerausweis mit entsprechend reduziertem Fahrpreis. Mit dem Azubi- oder Deutschland-Ticket können Sie ebenfalls sparen.