EU Kommission
AccelerateEU: Maßnahmen der Kommission
Brüssel, 27.04.2026. Mit AccelerateEU reagiert die Kommission auf die seit März 2026 erneut gestiegene Energiepreisvolatilität im Kontext der Nahostkrise und der Schließung der Straße von Hormus. Das Paket zielt auf kurzfristige Entlastung mit einem Beschleunigungsprogramm für Elektrifizierung, Wasserstoff und Netze – und betont die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten, bestehendes EU-Recht schneller umzusetzen.
Fossile Energieimporte als Schwachstelle
In der Kommunikation hebt die Kommission die strukturelle Verwundbarkeit der EU hervor, da rund 57 % des Energieverbrauchs über fossile Importe gedeckt würden. 2025 habe die EU dafür etwa 340 Mrd. € ausgegeben; seit Beginn der Nahostkrise seien weitere 24 Mrd. € an Mehrkosten angefallen, was laut Kommission Wachstums- und Inflationsrisiken erhöhe.
Preis- und Versorgungsschocks dämpfen
Die Maßnahmen des „AccelerateEU“ sollen deshalb gleichzeitig Preis- und Versorgungsschocks abfedern und die Transformation der Energieunion beschleunigen: durch zeitnahe, zielgenaue und befristete Unterstützung für Industrie und Verbraucher, eine schnellere Substitution fossiler Energieträger durch heimische saubere Energie sowie eine stärkere Elektrifizierung als Weg zu Preisstabilität und Resilienz. Als Referenz werde dabei der Anteil von Strom am Endenergieverbrauch von 32 % bis 2030 genannt.
Fokus auf Wasserstoff und Netzkosten
Regulatorisch rückt die Kommission besonders Wasserstoff und Netzkosten in den Vordergrund. Angesichts des langsamen Hochlaufs solle in Q2 2026 eine gezielte Überprüfung der Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff vorgelegt werden, wobei bestehende Investitionen geschützt und industrielle Dekarbonisierung sowie eFuels (u. a. eSAF/eSMF) erleichtert werden sollten. Für Mai 2026 kündige die Kommission zudem einen Rechtsvorschlag zu Netzentgelten und Energiebesteuerung an: Netze sollten kosteneffizienter genutzt, systemdienlicher Verbrauch angereizt und den nationalen Regulierungsbehörden gezielte Netzentgeltreduktionen (etwa für energieintensive Unternehmen) ermöglicht werden – bei dem Leitgedanken, dass Strom niedriger besteuert werden solle als Gas.
Umsetzungsvorschläge
Für Unternehmen entscheidend sei der Umsetzungsfokus: Die Kommission verweise darauf, dass viele Sofortmaßnahmen in der Hand der Mitgliedstaaten lägen – von Energiegutscheinen bis zu temporären Abschaltstopps, steuerlichen Entlastungen oder Anreizen für saubere Technologien. Parallel solle die Implementierung des bestehenden EU-Rechts (z. B. Genehmigungsverfahren aus der RED III) beschleunigt werden, inklusive Monitoring, pragmatischer Leitlinien und – falls nötig – Vertragsverletzungsverfahren.
Quelle: DIHK Brüssel