KWK-Gesetz

EuGH-Urteil zum KWKG

Brüssel, Berlin 10.07.2026. Im Verfahren zur Kraft-Wärme-Kopplung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun sein Urteil gefällt. Das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Beihilferechts dar.

Weg frei für KWKG-Novellierung

Damit ist der Weg für die lang erwartete Novellierung des KWKG frei. Zudem dürfte das Urteil generell deutlich mehr Spielraum bei marktwirtschaftlich organisierten Umlagemechanismen (jenseits des EU-Beihilferechts) entfalten – ein EuGH-Urteil mit Strahlkraft.

Begründung des Urteils

Im Kern ging es im Verfahren um die Frage, ob die zur Finanzierung genutzten Gelder als "staatliche Mittel" im Sinne des EU-Rechts zu qualifizieren sind. Der EuGH stellte klar: Wenn keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht, die finanzielle Belastung aus einem Aufschlag auf den Stromverkaufspreis an die Endkunden weiterzugeben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Mittel aus einer Steuer oder einer anderen obligatorischen staatlichen Abgabe stammen. Im konkreten Fall des deutschen KWKG sind die Netzbetreiber zwar berechtigt, die finanzielle Last über eine Umlage auf die Endkunden abzuwälzen, aber eben rechtlich nicht dazu verpflichtet. Da die Abwälzung auf die Verbraucher optional sei, fehle es an dem für staatliche Mittel erforderlichen Zwangscharakter.

Folgen des Urteils

Das Urteil dürfte damit auch Strahlkraft über das KWKG hinaus haben. Rein marktwirtschaftlich organisierte Umlagemechanismen, die Unternehmen Spielraum bei der Preisgestaltung und Weitergabe von Kosten lassen, könnten künftig nicht mehr unter das strenge europäische Beihilferecht fallen – selbst dann, wenn sie staatlich initiiert oder reguliert sind.
Quelle: DIHK