Energie- und Stromsteuer
IHK-Berechnungstool Energie- und Stromsteuer aktualisiert
Berlin, Detmold, Pforzheim, 06.01.2022. Das bundesweit verwendete Excel-Tool der IHK Lippe zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer steht in der neuesten Version zur Verfügung. Es enthält jetzt die Tabellenblätter für die Jahre 2021 und 2022.
Merkblatt zur Energie- und Stromsteuer
Anträge auf Ermäßigung können für das Jahr 2021 noch bis Ende 2022 gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Steuerbefreiung oder -ermäßigung für das produzierende Gewerbe informiert ein aktualisiertes IHK-Merkblatt.
Berechnungstool
Das Excel-Berechnungstool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 10 Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, was eine Antragstellung bringt und ob sich beispielsweise - vor dem Hintergrund möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs - die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 lohnt.
Alle Informationen auf einer Homepage
Das Berechnungstool und das Merkblatt sowie viele weitere Informationen zur Energie- und Stromsteuer finden Sie auf der Homepage der IHK Detmold.
Ihre Ansprechpartner im Nordschwarzwald
Bei Fragen zum Thema stehen wir Ihnen vor Ort bei der IHK und der KEFF Nordschwarzwald zur Verfügung. Rufen Sie gerne bei uns an!
- Dr. Andreas Fibich (KEFF Effizienzmoderator)
Tel. 07231 / 201-108, fibich@pforzheim.ihk.de - Dipl.-Biol. Oliver Laukel (IHK Beratungszentrum Umwelt, Energie, Klimaschutz)
Tel. 07231 / 201-155, laukel@pforzheim.ihk.de
Quelle: DIHK, IHK Detmold, IHK Nordschwarzwald