Registrierung

Marktstammdatenregister - Eintragungsstart am 31. Januar 2019

Berlin/Bonn, 14.12.2018. Die geänderte Verordnung des Marktstammdatenregisters wurde bereits am 7. November 2018 beschlossen. Grundsätzlich sind aber, im Vergleich zum konsultierten Referentenentwurf, nur geringfügige Änderungen zu erwarten.

Verzögerungen bzgl. Marktstammdatenregister

Der dazugehörige Text ist aktuell allerdings noch nicht vorliegend und auch der Start für die Eintragung ins Marktstammdatenregister wurde für einen Großteil der Marktakteure auf den 31. Januar 2019 verschoben.

Aktueller Stand bzgl. Marktstammdatenregister

Derzeit können sich nur Strom- und Gasnetzbetreiber im Webportal zum Marktstammdatenregister eintragen. Für alle anderen Marktakteure und für sämtliche Anlagen und Einheiten ist die Nutzung des MaStR-Webportals ab dem 31. Januar 2019 möglich. Wie Meldefristen bis dahin wahrgenommen werden können, ist auf der Webseite der Behörde zu finden.
Quelle: DIHK