Entwicklung in NRW
Landesentwicklungsplan
Aufgabe des Landesentwicklungsplanes (LEP) ist die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Landesgebietes. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen. Der Landesentwicklungsplan legt die mittel- und langfristig strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes fest. Beispielsweise erfolgen Festlegungen des Siedlungsraumes und der Grund-, Mittel- und Oberzentren. Seine textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in den nachgeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen.