Interessenvertretung

Standort und Planungsrecht

Wer einen geeigneten Standort für ein Unternehmen sucht, muss sich in Deutschland mit dem Bau- und Planungsrecht auseinandersetzen. Denn jede Standortwahl unterliegt auf verschiedenen Ebenen bestimmten planungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Niederrheinische IHK wird in vielen Planungsverfahren beteiligt und übernimmt in dieser Funktion verschiedene Aufgaben, u.a.:
  • Beratung in Standortfragen
  • Gesamtwirtschaftliche Interessenvertretung
Beratung in Standortfragen
Unternehmen können sich an die IHK wenden und beraten lassen, an welchen Standorten überhaupt eine Ansiedlung planungsrechtlich möglich ist, bzw. welche Schritte unternommen werden müssen, um das Planungs- und Baurecht zu erlangen. Wir bewerten gemeinsam die örtliche Situation und können konkrete Empfehlungen für Standortentscheidungen liefern.
Gesamtwirtschaftliche Interessenvertretung
Die IHK vertritt die im Kammerbezirk ansässigen Unternehmen bei Planungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden. Die IHK informiert die Unternehmen über konkrete Planungen und deren Auswirkungen, nimmt Anmerkungen auf und formuliert gegenüber den Planungsträgern entsprechende Stellungnahmen unter Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses.
Grundsätzlich sind bei Standortentscheidungen aufeinander folgende Planungsebenen zu berücksichtigen, die auf die jeweils nachfolgende Ebene wirken:
  1. Die Raumordnung des Bundes (ROG-Gesetz) für raumbedeutsame Großvorhaben, z.B. Stromtrassen
  2. Die Landesplanung Nordrhein-Westfalen über den Landesentwicklungsplan (LEP)
  3. Die Regionalplanung über die Regionalpläne der Bezirksregierung Düsseldorf bzw. den Regionalverband Ruhr
  4. Die Flächennutzungsplanung der Städte und Gemeinden
  5. Die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden