Was ist der Landesentwicklungsplan?
Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die räumliche Entwicklung in NRW fest. Beispielsweise erfolgen Festlegungen zum Siedlungsraum und zur Verkehrsinfrastruktur. Der LEP besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Diese sind in den nachgeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen.
Landesentwicklungsplan (LEP) - Stand: 03. Juli 2024
Den Textband zum Landesentwicklungsplan können Sie über diesen Link einsehen. Die Gesamtkarte finden Sie hier.
3. Änderung des LEP - nachhaltige Flächenentwicklung
Im März 2025 hat die Landesregierung den Entwurf einer 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Wesentliche Eckpunkte sind:
- Aufnahme eines 5 ha-Grundsatzes zum Siedlungsflächenverbrauch.
- Prüfung von Flex-Modellen zur Flächenbedarfsdeckung.
- Festlegung landwirtschaftlicher Kernräume.
- Aufnahme eines Zieles für einen Degressionspfad bei der Rohstoffgewinnung.
Die Planunterlagen sind unter diesem Link einsehbar.
Das öffentliche Beteiligungsverfahren endete am 30. Juni 2025. Die Industrie- und Handelskammern in NRW haben zum Entwurf eine koordinierte Stellungnahme abgegeben: Stellungnahme IHK NRW 3. LEP-Änderung