Entwicklung in NRW

Landesentwicklungsplan

Aufgabe des Landesentwicklungsplanes (LEP) ist die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Landesgebietes. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen. Der Landesentwicklungsplan legt die mittel- und langfristig strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes fest. Beispielsweise erfolgen Festlegungen des Siedlungsraumes und der Grund-, Mittel- und Oberzentren. Seine textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in den nachgeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen.
Den Textband zum Landesentwicklungsplan können Sie über diesen link einsehen. Die Gesamtkarte finden Sie hier.

2. LEP-Änderung - erneuerbare Energien
Die zweite Änderung des Landesentwicklungsplanes, mit der der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden soll, ist im Mai 2024 in Kraft getreten. Wesentliches Ziel der Änderung ist die Schaffung zusätzlicher Standorte für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Vor dem Hintergrund der Energieversorgungssicherheit ist die LEP-Änderung aus Sicht der IHK insgesamt zu begrüßen. Die konkreten Inhalte der 2. LEP-Änderung sind über diesen Link einsehbar. Die Regionalpläne für den Regierungsbezirk Düsseldorf und den Regionalverband Ruhr werden entsprechend angepasst.

Eckpunkte einer 3. LEP-Änderung
Im Juni 2023 hat die Landesregierung Eckpunkte einer 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes benannt, die im Jahr 2024 formal ins Verfahren gehen soll. Wesentliche Eckpunkte sind u.a. die Aufnahme eines 5 ha-Grundsatzes zum Siedlungsflächenverbrauch, die Prüfung von Flex-Modellen zur Flächenbedarfsdeckung, ein Planzeichen “Landwirtschaftliche Kernräume” und die Aufnahme eines Grundsatzes zur Wasserstoffinfrastruktur.
Die IHKs in NRW haben sich zu den Eckpunkten in einer gemeinsamen Stellungnahme geäußert. Diese ist über diesen Link (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 326 KB) einsehbar.