Steuerung der Einzelhandels- und Stadtentwicklung

Einzelhandels- und Zentrenkonzepte

Zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet nutzen immer mehr Kommunen das Instrument der Einzelhandels- und Zentrenkonzepte, in denen die Kommunen ihre Ziele für die Entwicklung des Einzelhandels im Stadtgebiet darstellen. Sie können auch gemeinsam mit benachbarten Kommunen als interkommunale oder regionale Einzelhandels- und Zentrenkonzepte erarbeitet werden.
Fußgängerzone in der Innenstadt von Kleve

Für die baurechtliche Relevanz und die Umsetzung ist der Beschluss des Einzelhandels-und Zentrenkonzeptes durch die Kommune erforderlich. Für Unternehmen, die sich in den Innenstädten oder an anderen Standorten im Stadtgebiet befinden oder die eine Neuansiedlung planen, bieten Einzelhandels- und Zentrenkonzepte eine verlässliche Grundlage für eigene Planungen und Investitionsentscheidungen. Für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung stehen raumordnerische und baurechtliche Instrumente zur Verfügung. Auch die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren insbesondere zu Fragen der Definition und Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen geäußert.
Die wichtigsten Elemente der Einzelhandels-und Zentrenkonzepte sind die Identifizierung von Zentralen Versorgungsbereichen (ZVB), die Festlegung einer ortsspezifischen Liste innenstadt-relevanter Sortimente und die Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes.