Vorbereitende Bauleitplanung

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) wird in Übereinstimmung mit dem Regionalplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den nächsten ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar. Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern und schafft somit auch kein Baurecht. Er ist allerdings die Grundlage für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.
Im Flächennutzungsplan erfolgt die flächenmäßige Einteilung des Gemeindegebietes in unterschiedliche Nutzungsarten. Auf dieser Ebene wird festgelegt, welche Bereiche für welche Nutzungen vorgesehen sind – z.B. gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, Verkehrsachsen.