Verbindliche Bauleitplanung

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan konkretisiert den Flächennutzungsplan und trifft Festsetzungen für einzelne Teilbereiche des Gemeindegebietes. Er besteht aus einer Zeichnung, den textlichen Festsetzungen und einer Begründung. Bebauungspläne werden vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig. In den Bebauungsplänen werden die zulässigen Nutzungen für ein konkretes Plangebiet festgesetzt. Die genauen Regelungsmöglichkeiten beschreibt die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Daneben enthält der Bebauungsplan auch Festsetzungen zu Fachfragen wie z.B. den Anforderungen an hinreichenden Immissionsschutz.
Ausschnitt B-Plan

Bedeutung für Unternehmen
Für betriebliche Tätigkeiten ist vor allem die festgesetzte Nutzungskategorie von Bedeutung. Für emittierende Betriebe sollten die Kategorien Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI) oder Sondergebiet (SO) gelten, nicht wesentlich störende Betriebe können auch in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) zulässig sein. Wichtig ist die Berücksichtigung geltender Immissionsschutzrichtlinien zum Schutz sensibler Nutzungen im Umfeld.
Bestehende Betriebe sollten darauf achten, ob ihre Betriebs- und Erweiterungsmöglichkeiten bei Planungsmaßnahmen möglicherweise eingeschränkt werden, z.B., wenn ein neues Wohngebiet an eine gewerbliche Nutzung heranrückt. Wird im Umfeld eines Unternehmensstandortes ein Bebauungsplan geändert oder neu aufgestellt, empfiehlt es sich, die Inhalte der Planung bei der kommunalen Verwaltung zu prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme in Abstimmung mit der IHK abzugeben.