Nr. 4766018
Corona

Coronavirus: Informationen zu Ausbildung und Prüfungen

Kontakt zur IHK

IHK-Prüfungen werden durchgeführt

Welche Hygienevorschriften müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Prüfungen beachten?

Vorbehaltlich der jeweils geltenden Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Nordrhein-Westfalen gelten für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen, Weiterbildungsprüfungen sowie Sach- und Fachkundeprüfungen der Niederrheinischen IHK bis auf Widerruf folgende Hygienevorschriften:

Mund-Nase-Bedeckung

Aufgrund der andauernden Infektionslage, empfehlen wir Ihnen dringend das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP, FFP2/FFP3) während der Prüfung. 

Prüfung in sonstigen Räumlichkeiten 

Finden Prüfungen auf Veranlassung der IHK in sonstigen Räumlichkeiten statt, ist das am jeweiligen Prüfungsort geltende Hausrecht, insbesondere die dort geltenden Hygienevorschriften, durch alle Prüfungsbeteiligten verbindlich zu beachten.
Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die aktuell gültigen Vorschriften an Ihrem Prüfungsort!.

Symptome einer Atemwegserkrankung

Sollten am Tag der Prüfung erkennbare Symptome einer Atemwegserkrankung oder Fieber vorliegen, ist eine Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. In diesem Fall hat sich der Prüfling umgehend bei der IHK zu melden. Für Prüfer und Aufsichten gilt dies entsprechend.

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Allgemeine Schutzmaßnahmen wie Handhygiene, Abstandsregelungen sowie Husten- und Niesetikette sind von allen an der Prüfung beteiligten Personen zu beachten. Für eine regelmäßige und gute Durchlüftung der Prüfungsräume auch während der laufenden Prüfungen ist durch die Beteiligten Sorge zu tragen.

Sollte sich an dieser Regelung etwas ändern, informieren wir Sie umgehend auf dieser Seite und/oder per E-Mail. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab.“

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aktuell all unsere Kapazitäten dafür aufbringen, Sie so schnell wie möglich über den neuesten Stand in Sachen Prüfungen und Ausbildung zu informieren. Deshalb bitten wir Sie, möglichst von direkten telefonischen Anfragen abzusehen und uns Ihre Anliegen per E-Mail zu senden. Das IHK-Bildungsportal können Sie selbstverständlich für Vertragseintragungen und Anträge weiterhin vollumfänglich nutzen.