Projektarbeiten

Abgabefristen

In den Ausbildungsprüfungen müssen für verschiedene Ausbildungsberufe Projektarbeiten, Reports, betriebliche Aufträge oder ähnliche Unterlagen eingereicht werden. Auch wenn die Prüfungen nicht wie geplant stattfindet, müssen die für das Einreichen der Projektarbeiten festgelegten Fristen eingehalten werden.
Projektarbeit ist betrieblich nicht durchführbar: Ist das Projekt auch weitestgehend theoretisch durchzuführen, so kann in dieser Ausnahmesituation auf eine tatsächliche Realisierung des Projektes verzichtet werden. Die Abweichung vom Antrag muss in der Dokumentation beschrieben werden und vorab durch eine entsprechende Bestätigung des Betriebs der IHK nachgewiesen werden. Sollte das im Einzelfall nicht möglich sein, müssen die betroffenen Prüfungsteilnemer sich an ihre/-n verantwortliche/-n IHK-Ansprechpartner/in wenden, der/die gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss über das weitere Prüfungsverfahren entscheiden.
Kaufmännsiche Ausbildungsberufe: kaufmaennisch@niederrhein.ihk.de
Industriell-technische Ausbildungsberufe: industriell-technisch@niederrhein.ihk.de