Ausbildung
An Prüfungen nicht teilnehmen
Schulbank leer
© PantherMedia / Michael Kempf
Sollten Sie an der Prüfung aus wichtigem Grund nicht teilnehmen, können Sie zum nächstmöglichen Termin (in der Regel sechs Monate später) an der Prüfung teilnehmen.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Wenn der neue Prüfungstermin in den Urlaub des Auszubildenden fällt, kann der Prüfling von der Prüfung zurücktreten. Ersatztermine werden nicht angeboten. Die Prüfung kann beim nächsten regulären Prüfungstermin abgelegt werden.
Hinweis für Auszubildende: Als Auszubildender besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Verlängerung der Ausbildungszeit bis zum nächsten Prüfungstermin.