Binnenschiffer/-in und Binnenschifffahrtskapitän/-in

Binnenschiffer/-innen und Binnenschifffahrtskapitän/-innen führen und steuern Schiffe auf Binnengewässern, transportieren Güter und befördern Fahrgäste.
Binnenschiffer/-innen und Binnenschifffahrtskapitän/-innen arbeiten hauptsächlich in Betrieben der Güter- und Personenbeförderung der Binnenschifffahrt, in (Binnen-)Hafenbetrieben sowie -behörden und bei Wasser- und Schifffahrtsämtern. Darüber hinaus sind sie im Hafenbau, im Schiffbau, bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen und beim Frachtumschlag beschäftigt.

Die Ausbildungsdauer der Binnenschiffer/-innen beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre, Kapitän/-innen werden drei ein halb Jahre lang ausgebildet.
Weitergehende Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie hier. Informationen zur Neuordnung sind hier zu finden.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Berufsschule

Der Auszubildende muss vom Betrieb bei der Berufsschule angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufsschule erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.