Theorie und Praxis

Berufsschule

Wer eine Ausbildung macht, lernt auf zwei Arten: Einmal beim „training on the job“ im Ausbildungsbetrieb, was so viel heißt wie am praktischen Beispiel lernen. Lernort Nummer zwei ist die Berufsschule. An ein bis zwei Tagen (in der Regel zwölf Stunden pro Woche) oder im Blockunterricht (zwölf Wochen pro Jahr) wird hier gebüffelt.

Wer ist berufsschulpflichtig?

Schulpflichtig sind in NRW alle Auszubildende, die ihre Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen (§ 38 Abs. 1 SchulG NRW). Dies gilt dann für die gesamte Ausbildungszeit. Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung 21 Jahre oder älter sind, sind berufsschulberechtigt, aber nicht verpflichtet (§ 38 Abs. 4 SchulG NRW).

Welche Berufsschule ist zuständig?

Der Ausbildungsbetrieb hat den Anspruch, dass seine Auszubildenden das nächstgelegene Berufskolleg besuchen können, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist.
Mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes kann ein Auszubildender auch eine andere Berufsschule, an der eine entsprechende Fachklasse besteht, besuchen.
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Azubi bei der Berufsschule an.
Die aktuelle Übersicht der Berufsschulen finden Sie rechts unter “weitere Informationen”.

Wann werden Auszubildende vom Betrieb freigestellt?

Gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.

Muss der Auszubildende vor oder nach der Berufsschule noch im Betrieb arbeiten?

Beginnt der Unterricht vor neun Uhr, ist eine Beschäftigung im Betrieb an diesem Morgen nicht erlaubt. Auszubildende müssen einmal pro Woche den Rest des Tages freigestellt werden, wenn ihr Berufsschultag länger als fünf Unterrichtsstunden dauert (§ 15 BBiG).

Wird die Zeit in der Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet?

Die Unterrichtszeit in der Berufsschule wird einschließlich der Pausen auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet. Kehrt der Auszubildende nach dem Besuch der Berufsschule in den Betrieb zurück, muss die Wegstrecke von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

Werden die Berufsschulnoten bei der IHK-Abschlussprüfung berücksichtigt?

Nein, aber auch der Unterricht in der Berufsschule bereitet auf die schriftlichen Prüfungen vor. Gute Leistungen in der Berufsschule sind also wichtig für eine gute Abschlussnote.
Auf Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB)werden berufsschulische Leistungen auf dem Prüfungszeugnis ausgewiesen.