ATLAS: Reduzierung der Fristen im Follow Up Verfahren

Mit ATLAS-Info 0445/23 gibt der Zoll die Reduzierung der Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren (Follow Up) bekannt.
Aufgrund fehlender Ausgangsbestätigungen bei Ausfuhren nach Großbritannien über französische Ausgangszollstellen wurde die Frist zur Ungültigerklärung von Ausfuhranmeldungen im Nachforschungsverfahren bei ausbleibender Ausgangsbestätigung vorübergehend auf 500 Tage angehoben.
Mit Wirkung zum 01.11.2024 wird diese Frist wieder auf die gesetzlich vorgesehenen 150 Tage zurückgesetzt. Alle Ausfuhranmeldungen, bei denen mehr als 150 Tage seit der Überlassung vergangen sind und für die kein Ausfuhrnachweis vorgelegt wird, werden dann automatisiert für ungültig erklärt.
Quelle: zoll.de