Nr. 4349582

Produktsicherheit und CE-Zeichen_index

Hersteller, Importeure und Händler müssen sich mit einer Vielzahl meist spezifischer Vorgaben auseinandersetzen, bevor sie das Produkt in Verkehr bringen dürfen. Dabei geht es vor allem um die Einhaltung technischer Spezifikationen und Sicherheitsanforderungen sowie die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
Das Bild zeit die beiden Buchstaben CE

Was bedeutet das CE-Zeichen? Wie werden der CE-Vorschriften umgesetzt? Wie ist das CE-Zeichen anzubringen? Informationen zur praktischen Vorgehensweise bei der CE-Kennzeichnung finden Sie hier.

Das Bild zeigt einen Paragraph. © Stefan Rajewski - Fotolia

Die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen ist am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Sie gilt ab 20. Januar 2027 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Einzelne Regelungen treten bereits früher in Kraft. Hersteller müssen damit für Ihre Maschinen ab dem Stichtag die Konformitätserklärung, die technischen Unterlagen usw. entsprechend der neuen Verordnung erstellen. (Quelle EU-Amtsblatt, EU-Kommission)

Die europäische Bauproduktenverord­nung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO) regelt das "Inverkehrbringen" von Bauprodukten und zielt auf die Sicher­heit von Bauwerken. Mit der novellierten und ab 8. Januar 2026 unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat wirkenden Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten wird der Anwendungsbereich und der Kreis der Wirtschaftsakteure deutlich erweitert. Gefordert wird zudem eine Leistungs- und Konformitätserklärung sowie die CE-Kennzeichnung, wenn ein Bauprodukt einer harmonisierten technischen Spezifikation unterliegt. Die neuen Anforderungen und Verpflichtungen in Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz sowie den Digitalen Produktpass sollen erst greifen, wenn eine harmonisierte technische Spezifikation im Rahmen einer Norm oder eines delegierten Rechtsakts vorliegt. (Quelle EU-Kommission, DiBT, IHK Lippe)

Das Bild zeigt einen Paragraph. © Stefan Rajewski - Fotolia

Die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Verordnung über künstliche Intelligenz - AI-Act) ist am 12. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und ab 2. August 2026 anzuwenden. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und ökologische Nachhaltigkeit vor KI mit hohem Risiko geschützt werden und gleichzeitig Innovationen anzukurbeln. Die neuen Vorschriften folgen weitgehend einem risikobasierten Ansatz (Quelle EU-Kommission, DIHK)

Normen machen das Leben leichter - der genormte Stecker passt in die normgerechte Steckdose, Briefe erhalten eine einheitliche Struktur, Betriebe einen qualifizierten Mindeststandard. Doch welche Norm muss ich anwenden und wo erhalte ich sie?

Das Bild zeigt eine Säge und eine ungeschütze Hand, die unter der Säge liegt. © hemera thinkstockphotos

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) dient der Umsetzung von Europäischen Richtlinien zum Inverkehrbringen und Bereitstellen von sicheren Produkten auf dem deutschen Markt. Mit der EU-Produktsicherheitsverordnung ist die Sicherheit von Verbraucherprodukten grundlegend neu geregelt worden.

Mit der Verordnung 2019/1020 gelten seit dem 16. Juli 2021 neue Regelungen in Zusammenhang mit verschiedenen Produktvorschriften wie insbesondere mehreren CE-Richtlinien. Diese betreffen insbesondere auch den Online-Handel. (Quellen IHK Bodensee-Oberschwaben, IHK Lippe)

Das Bild zeigt einen Paragraph. © Stefan Rajewski - Fotolia

Die EU-Kommission hat Mitte November 2024 die Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie verschärft in vielen Punkten das Produkthaftungsrecht und gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt musste die neue Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist noch nicht erfolgt. (Quelle EU-Amtsblatt)

Die britische Regierung hat im April 2024 mit einem “Statutory Instrument (SI)” zur Änderung der Produktsicherheits- und Messtechnikvorschriften für 21 Vorschriften klargestellt, dass die CE-Kennzeichnung auf unbestimmte Zeit für die Vermarktung der betroffenen Waren weiterhin anerkannt wird. Das ursprünglich angesetzte Ablaufdatum 31. Dezember 2024 war damit offiziell aufgehoben. Zudem können Unternehmen, die entsprechend der EU-Vorschriften Test- oder Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt haben, anstelle der CE-Kennzeichnung die UKCA-Kennzeichnung verwenden. (Quelle DIHK)