CE-Kennzeichnung

Was ist das CE-Zeichen?

Die CE-Richtlinien setzen für bestimmte Produkte Mindestanforderungen, beispielsweise an die Sicherheit, die elektromagnetische Verträglichkeit an Umwelteigenschaften und Energieverbrauch. Das CE-Zeichen darf nur an Produkten angebracht werden, für die Richtlinien existieren, z.B. bei Druckgeräten, Spielzeug, Bauprodukten, elektrotechnischen Erzeugnissen, Maschinen oder Medizinprodukten.
Das CE-Zeichen ist ein Zeichen für die Konformität mit CE-Richtlinien der Europäischen Union. Das Zeichen weist auf die europäische Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften und technischen Normen durch gemeinsame Richtlinien und die gegenseitige Anerkennung der Prüf- und Zertifizierungsergebnisse innerhalb der EU hin.
Das CE-Zeichen stellt kein Qualitäts- oder Herkunftszeugnis dar, sondern ist ein Verwaltungszeichen, das sich nicht primär an Abnehmer oder Verbraucher richtet. Es zeigt den zuständigen Marktaufsichts- und Zollbehörden, dass ein Konformitätsnachweis besteht. Das CE-Zeichen ist somit der "Reisepass des Produkts" in der bzw. in die EU dar, den das Unternehmen eigenverantwortlich anbringt. Werden Produkte nach den europäischen Richtlinien hergestellt, so sind die Behörden gehalten, von der Konformität mit den gesetzlichen Grundvoraussetzungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und Umwelt auszugehen.
Alle Produkte, die einer oder mehreren CE-Richtlinien der EU unterliegen, müssen ein CE-Zeichen tragen, bevor sie in Europa in Verkehr gebracht werden dürfen. Erst ein erfolgreicher Abschluss des jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren berechtigt zum Anbringen des CE-Zeichens.
Produkte, die nicht in den Anwendungsbereich einer CE-Richtlinie fallen, dürfen in keinem Fall das CE-Zeichen tragen.

Wie erfolgt die Umsetzung der CE-Vorschriften in nationales Recht?

Die europäischen Richtlinien sind vor allem durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz in deutsches Recht umgesetzt worden.
Einzelne CE-Vorschriften werden als Verordnung erlassen und gelten direkt in den Nationalstaaten (z. B. bei Bauprodukten oder Medizinprodukten). Meist handelt es sich um europäische Richtlinien, die durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies in der Regel über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und die zugehörigen Rechtsverordnungen bzw. über Spezialgesetze (z. B. EMV-Gesetz, Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz).

Schritte zur korrekten CE-Kennzeichnung?

  1. Unter welche Richtlinie(n) fällt mein Produkt? Studieren sie dazu die jeweils relevanten Richtlinie(n). 
  2. Welche allgemeinen und spezifischen Anforderungen muss mein Produkt erfüllen, um diesen CE-Richtlinien und nationalstaatlichen Umsetzungen bzw. CE-Verordnungen zu genügen?
  3. Welches Konformitätsbewertungsverfahren sehen die Richtlinien vor? Durch die Anwendung verschiedener Module hat der Hersteller/Vertreiber mehrere Möglichkeiten, die Konformität des Produktes nachzuweisen. In einigen Fällen ist auch eine benannte Stelle einzuschalten. In diesem Fall folgt auf das CE-Zeichen die Nummer der benannten Stelle.
  4. Welche harmonisierten Normen gibt es für mein Produkt? Denn aus der Anwendung harmonisierter Normen ergibt sich eine Konformitätsvermutung für das betreffende Produkt.

Wie ist das CE-Zeichen anzubringen?

Die Anbringung erfolgt durch den Hersteller oder seinen in der EU niedergelassenen Bevollmächtigten (zum Beispiel Importeur). Dabei wird das CE-Zeichen entweder auf dem Produkt oder dem daran befestigten Schild angebracht. Ist dies nicht möglich, so ist das CE-Zeichen auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen anzubringen.

Darf ein Produkt weitere Zeichen neben dem CE-Zeichen tragen?

Das Erzeugnis darf weitere Zeichen neben der CE-Kennzeichnung tragen, wenn die Leserlichkeit und Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt wird.
Beispiel GS-Zeichen: Die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen können Hersteller von Geräten durch das freiwillige GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit" bestätigen. Das „GS-Zeichen" ist als amtliches Zeichen im Produktsicherheitsgesetz geregelt. Hersteller können ihre Produkte einer Überprüfung durch zertifizierte Stellen unterziehen. Das Zeichen genießt beim Verbraucher seit vielen Jahren einen guten Ruf. Vermehrt treten allerdings Produkte vorwiegend aus dem EU-Ausland auf, die das GS-Zeichen missbräuchlich tragen. Bei Zweifeln sollte das Zertifikat kontrolliert werden. Dazu haben die zuständigen Stellen eine Empfehlung herausgegeben.

Welche Bedeutung hat die Konformitätserklärung?

Durch die Konformitätserklärung weist der Hersteller die Richtlinienkonformität gegenüber Dritten (Kunden, Behörden) nach. Sind alle Anforderungen der Richtlinie(n) erfüllt, bringt der Hersteller das CE-Zeichen an. Bei Änderungen am Produkt oder in den harmonisierten Normen ist möglicherweise ein neues Bewertungsverfahren erforderlich. Die Konformitätserklärung mit allen technischen Unterlagen ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Welche Angaben muss die Konformitäserklärung enthalten?

  • Name und Anschrift des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten, der die Erklärung ausstellt
  • Beschreibung des Produkts (Fabrikat, Typ, Los-, Chargen oder Seriennummer, Ursprung)
  • Alle angewandten Richtlinien
  • Präzise und vollständige Angaben über technische Normen und Spezifikationen, die angewandt wurden
  • Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung
  • Unterschrift und Funktion oder eine gleichwertige Kennzeichnung des Bevollmächtigten
  • Erklärung, dass der Hersteller und ggf. sein Bevollmächtigter die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung trägt
  • ggf. Angaben zur benannten Stelle
  • ggf. Name und Anschrift der Person, die die technische Dokumentation aufbewahrt
  • ggf. zusätzliche Angaben (Qualität, Kategorie)
Bei bestimmten Produktgruppen muss die Konformitätserklärung dem Produkt beigelegt werden. In diesem Fall muss die Konformitätserklärung in der Amtssprache des Landes, in dem das Produkt genutzt wird, verfasst sein. Generell muss die Konformitätserklärung in einer der Amtssprachen der Gemeinschaft ausgestellt werden.

Informationen zu bestimmten CE-Vorschriften

Wo finde ich EU-Produktanforderungen?

Die Datenbank von Access2Markets listet EU-weit harmonisierte Anforderungen an Produktgruppen oder Produktmerkmale auf. Darüber hinaus sind ggf. national geltende Vorschriften zu beachten, die nicht EU-weit harmonisiert sind. Die Datenbank enthält Informationen zu:
  • Rechts- und Verwaltungsvorschriften für das jeweilige Produkt,
  • zuständigen Behörden, die über spezifische Produktanforderungen informieren,
  • Mehrwert- und Verbrauchssteuersätzen, die im jeweiligen EU-Land erhoben werden.
Die Access2Markets-Datenbank ist anhand der Zollcodes strukturiert.