Ausbildungsrecht
Die wichtigsten Regelungen für Betriebe und Auszubildende finden Sie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12.04.1976. Im Übrigen gelten auch für Auszubildende die allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften.
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Berufsbildungsgesetz (BBiG)
(Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbig_2005/gesamt.pdf)
Das Berufsbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für das Ausbildungsverhältnis zwischen Betrieb und Azubi. Es regelt Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern während der Berufsausbildung.
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Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
(Link: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Beschäftigung und Berufsausbildung von Jugendlichen, die bei Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind.
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Ausbildereignungsverordnung (AEVO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB)
(Nr. 3660746)
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen.
- Arbeitszeit; Pause (Nr. 3759526)
- Aufhebungsvertrag (Nr. 3695170)
- Ausbildungspflichten für Betriebe und Auszubildende (Nr. 3770176)
- Ausbildungszeitverkürzung (Nr. 3687600)
- Abmahnung und Kündigung von Auszubildenden (Nr. 3695740)
- Probezeit (Nr. 3695674)
- Teilzeitausbildung (Nr. 3695760)
- Umschulungsvertrag (Nr. 3695212)