Teilzeitausbildung
Bei der Teilzeit-Ausbildung kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden. Bei der ersten beträgt die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 25 Wochenstunden oder 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit; die Gesamtausbildungsdauer verlängert sich in der Regel nicht.
Die zweite Variante ist dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbildungszeit um ein Jahr verlängert wird. Dabei beträgt die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.
Die Auszubildenden müssen sich mit dem Ausbildungsbetrieb auf eine verringerte wöchentliche Arbeitszeit zwischen 20 und 30 Stunden einigen – und darauf, zu welchen Zeiten gearbeitet wird. Die Berufsschulzeit wird regulär in Vollzeit abgeleistet, die Ausbildungsvergütung entsprechend der vereinbarten Ausbildungszeit gekürzt.