Website der IHK Lahn-Dill

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)  barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) in deren jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ihk-lahndill.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar. Auf inhaltlicher Ebene wurde die Website hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalte optimiert. Bilder, Grafiken und Diagramme wurden teilweise mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
Wir sind bemüht, die nicht barrierefreien Inhalte Schritt für Schritt umzustellen bzw. in eine besser verständliche Variante zu überführen. So finden unter anderem fortlaufende Optimierungen an vor allem älteren PDF-Dokumenten und anderen als Download verfügbaren Dokumententypen statt. Diese sind entweder selbst erstellt oder stammen von anderen Quellen, insbesondere im Bereich länderübergreifender Vorgaben oder Richtlinien (z.B. Ausbildungsordnungen, PDFs der IHK-Organisation).
Broschüren (zum Beispiel IHK-Magazin oder sie Ausbildungs INITIATIVE) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. November 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.ihk-lahndill.de haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:
Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill          
Ingrid Lemp
Am Nebelsberg 1
35685 Dillenburg
 Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens habe Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und ÜberwachungsstelleNeuen Bäue 2 35390 Gießen
Telefon +49 641 303-2901
Fax +49 611 32764-4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internetseite: www.rp-giessen.de