Aus- und Weiterbildung

Geprüfte Übersetzer

Sie übersetzen Sprache und Texte auf hohem Niveau in Englisch. Auch das Inhaltlich und sprachlich korrekte Übersetzen schwieriger Fachtexte gehört zum Aufgabenspektrum. Die IHK Köln bietet dieses Prüfung in der Fremdsprache Englisch an.

Zulassungsvoraussetzungen

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

(1) 1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis sowie den Erwerb gehobener fremdsprachlicher Kenntnisse und übersetzungsmethodischer Fertigkeiten in der jeweiligen Zielsprache sowie gehobener wirtschaftsbezogener Kenntnisse oder
2. gehobene fremdsprachliche Kenntnisse und übersetzungsmethodische Fertigkeiten in der jeweiligen Zielsprache sowie gehobene wirtschaftsbezogene Kenntnisse, erlangt durch ausreichende wissenschaftliche oder praktische Tätigkeit.
Die Voraussetzungen nach den Nummern 1 und 2 sind in der Regel durch den Nachweis einer erfolgreich abgelegten öffentlich-rechtlichen Prüfung sowie durch die Bestätigung der Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen nachzuweisen.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss der Fortbildung Geprüfte Übersetzer dienlich sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben nach § 2 Absatz 3 haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit entsprechen und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Übersetzen aus der und in die Fremdsprache
  2. Texte verfassen und bearbeiten
  3. Mündlich kommunizieren in der Fremdsprache und
  4. Aufträge selbstständig planen und abwickeln.
Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen.

Hinweise zum Ablauf der Prüfung:

Schriftliche Prüfung:

  1. Einen schwierigen Text von rund 1.200 Zeichen aus dem Deutschen (Hauptsprache) in die Fremdsprache übersetzen
  2. einen schwierigen Text von rund 1.200 Zeichen aus der Fremdsprache ins Deutsche (Hauptsprache) übersetzen und
  3. einen schwierigen fremdsprachigen Text von rund 3.600 Zeichen auf rund 1.200 Zeichen in der Fremdsprache zusammenfassen und eine Teilübersetzung von rund 1.200 Zeichen des fremdsprachigen Textes ins Deutsche (Hauptsprache) auf sprachliche und inhaltliche Richtigkeit prüfen und stilistisch überarbeiten.

Übersetzungsprojekt mit anschließendem Fachgespräch:

  1. Einen schwierigen Text von rund 1.800 Zeichen aus einem der Bereiche nach § 4 Absatz 2 aus der Fremdsprache ins Deutsche (Hauptsprache) übersetzen und
  2. eine schriftliche Dokumentation von mindestens 3.600 und höchstens 5.400 Zeichen in der Fremdsprache in Form einer Hausarbeit anfertigen, in der die Arbeitsschritte der Übersetzung beschrieben und Entscheidungen begründet werden.
  3. Das projektbezogene Fachgespräch ist nach erfolgreichem Abschluss des Übersetzungsprojekts nach Absatz 3 durchzuführen.Nach bestandener schriftlicher Prüfung erfolgt das Übersetzungsprojekt (Hausarbeit). Die Bearbeitungszeit beträgt 14 Kalendertage. Erst nach Bestehen der schriftlichen Prüfung und des Übersetzungsprojekts erfolgt das Fachgespräch.

Hinweise zur mündlichen Prüfung:

  • Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Prüfung
schriftlich
Übersetzungs-
projekt
Fachgespräch
Anmeldeschluss
Herbst 2023
07.11.2023
November/
Dezember 2023
Januar/Februar
2024
01.08.2023
Herbst 2024
29.10.2024
November/
Dezember 2024
Januar/Februar
2025
01.08.2024
Herbst 2025
28.10.2025
November/
Dezember 2025
Januar/Februar
2026
01.08.2025

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Qualifikationen:
  • Text aus dem Deutschen in die Fremdsprache übersetzen
  • Text aus der Fremdsprache ins Deutsche übersetzen
  • Text in der Fremdsprache zusammenfassen und Teilübersetzung überarbeiten
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 400,00 Euro und für Teilwiederholer 200,00 Euro.
Die Prüfungsgebühr beträgt ab dem 01.06.2023 für Erstableister und Vollwiederholer 695,00 Euro und für Teilwiederholer 347,50 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung


  • Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
  • Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
  • Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
  • Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
  • Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.

Validierung der IHK-Prüfungszeugnisse in Großbritannien

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer und die Industrie- und Handelskammer zu Köln haben vereinbart, dass die erfolgreichen Kandidaten der IHK-Fremdsprachenprüfungen in Englisch von der Deutsch-Britischen Handelskammer ein Zertifikat erhalten.
Und so geht es: Auf der Webseite des European College of Business and Management (ECBM) füllen Sie unter dem Menüpunkt „Anerkennung IHK-Zertifikate“ das Formular aus, laden Ihr Prüfungszeugnis als Fremdsprachenkorrespondent oder das Zeugnis über die Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende und den Zahlungsnachweis (die Bearbeitungsgebühr beträgt zurzeit 35,00 Euro) hoch. Das validierte Zeugnis in englischer Sprache erhalten Sie dann innerhalb von vier Wochen.
Das European College ist die Berufsakademie der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer, die Adresse lautet:
Ansprechpartner: Áine Burns
European College of Business and Management
69-71 Great Eastern Street
UK - London, EC2A 3HU
Tel. +44 20 7749 5940
Fax: +44 20 7729 6264
Email: aburns@eurocollege.org.uk
Website: www.ecbm-london.de
Das European College prüft das Zeugnis und bittet anschließend die Kammer, die Richtigkeit zu bestätigen. Danach erhält der Teilnehmer das Zertifikat. Darin sind die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfungen mit den entsprechenden Noten in englischer Sprache aufgeführt. Außerdem wird darauf verwiesen, dass der Teilnehmer diese Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu Köln erfolgreich abgelegt hat.

Einstufung der Sprachenkenntnisse

Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Nieveaustufe C2 des Common European Framework (CEF) des Europarates.

Prüfungsvorbereitung + Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.