Aus- und Weiterbildung
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.
Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen
Sie sind qualifiziert, in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig verantwortungsvolle Aufgaben auszuüben.
Neue Verordnung
Informationen über die neue Verordnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen erhalten Sie auf unserer Homepage.
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1758), die zuletzt durch Artikel 45 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, trat am 1. Januar 2025 außer Kraft.
Übergangsregelung
Prüfungsverfahren, die nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1758), die zuletzt durch Artikel 45 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, begonnen worden sind, sind nach den Vorschriften der vorstehend bezeichneten Verordnung bis zum 31. Dezember 2028 zu Ende zu führen.
Bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 hat die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle auf Antrag der zu prüfenden Person die Prüfung nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen durchzuführen.
Wird im Einzelfall ein Termin, zu dem eine Prüfung spätestens zu beenden ist, nicht eingehalten und hat dies die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle zu vertreten, ist die Prüfung ohne Beachtung des Termins zu Ende zu führen.
Zulassungsvoraussetzungen
Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
(1) 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweise zur Prüfung
Der Prüfungsteil A gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Steuerung und Führung im Unternehmen
- Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden
Der Prüfungsteil B gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Steuerung und Führung im Unternehmen
- Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
- Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte
- Vertriebsmanagement
- Risikomanagement
- Schaden- und Leistungsmanagement
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
Hinweise zur mündlichen Prüfung:
- Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile:
- Erster TeiI:
1. Gesprächssimulation und anschließendes Fachgespräch
2. Präsentation
- Zweiter TeiI:
1. Fachgespräch -
Das Thema der Präsentation wird von den Prüfungsteilnehmern gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss bei der schriftlichen Prüfungsleistung über das Onlineportal Fortbildung der IHK Köln eingereicht:Hier verwenden Sie Ihre bereits vorhandenen LogIn-Daten (Benutzername und Passwort). Danach wählen Sie den Menüpunkt „Projektarbeiten“. Der PIN für Ihren Themenvorschlag geht Ihnen nach dem Anmeldeschluss per E-Mail zu.
- Die Themenmeldung für die mündliche Prüfung ist auf Anforderung einzureichen.
- Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin. Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).
Prüfungstermine
Prüfung | schriftlich Prüfungsteil A |
schriftlich Prüfungsteil B |
mündlich | Anmeldeschluss |
Frühjahr 2025 | 15.04.2025 | 22.04.2025 | Juni/Juli 2025 | 30.01.2025 |
Herbst 2025 | 08.10.2025 | 15.10.2025 | Dezember 2025/ Januar 2026 |
30.07.2025 |
Frühjahr 2026 | 14.04.2026 | 21.04.2026 | Juni/Juli 2026 | 30.01.2026 |
Herbst 2026 | 06.10.2026 | 13.10.2026 | Dezember 2026/ Januar 2027 |
30.07.2026 |
Frühjahr 2027 | 13.04.2027 | 20.04.2027 | Juni/Juli 2027 | 30.01.2027 |
Herbst 2027 | 05.10.2027 | 12.10.2027 | Dezember 2027/ Januar 2028 |
30.07.2027 |
Frühjahr 2028 | 12.04.2028 | 19.04.2028 | Juni/Juli 2028 | 30.01.2028 |
letzte Prüfung: Herbst 2028 |
10.10.2028 | 17.10.2028 | Dezember 2028 | 30.07.2028 |
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.
Gliederung der schriftlichen Prüfung:
Die schriftliche Prüfung am ersten Tag (Prüfungsteil A) umfasst folgende Handlungsbereiche:
- Steuerung und Führung im Unternehmen
- Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag (Prüfungsteil B) umfasst folgende Handlungsbereiche:
- Personalführung, Qualifizierung, Kommunikation
- Produktmanagement (1-6)
− Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden
− Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden
− Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung
− Kranken- und Unfallversicherungen
− Rückversicherungen (*nur im Oktober)
− Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden - Betriebliche Kernprozesse (1 aus 3)
− Vertriebsmanagement
− Risikomanagement
− Schaden- und Leistungsmanagement
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer für Teil A 315,50 Euro, für Teil B 315,50 Euro und 157,75 Euro für die Zusatzqualifikation und für Teilwiederholer für Teil A 157,75 Euro, für Teil B 157,75 Euro und 157,75 Euro für die Zusatzqualifikation.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
- Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
- Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln. Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
- Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
- Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
Deutscher Qualifikationsrahmen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.