Aus- und Weiterbildung

Geprüfte Finanzanlagenfachleute IHK

Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler benötigen eine Erlaubnis nach § 34f GewO sowie den Eintrag in ein Register.
Voraussetzung ist der Nachweis der Sachkunde. Dieser kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation erfolgen. Die Regelungen sind in § 34f GewO und der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) enthalten.

Informationen zum Register für Vermittlerinnen und Vermittler

Der Sachkunde gleichgestellte Berufsqualifikationen

  • § 4 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) enthält eine Auflistung aller anerkannten Abschlüsse, die – einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe – der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung erforderlich.
    Wer diese Voraussetzungen erfüllt muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Der Katalog der in § 4 FinVermV genannten Abschlüsse ist abschließend. Andere Abschlüsse oder Fortbildungen können nicht anerkannt werden.

Hinweise zur Prüfung

  • Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 3 Abs. 1 FinVermV aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
  • Vom praktischen Teil der Prüfung kann man sich gemäß § 3 Abs. 5 FinVermV befreien lassen, wenn einer der dort aufgeführten Punkte gegeben ist.
  • Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Anmeldung den Menüpunkt Allgemeine Informationen gelesen haben sowie den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine). Es gibt eine Teilnahmebegrenzung!

Prüfungstermine

Prüfung
schriftlich
mündlich
Anmeldeschluss
2024
25.09.2024
25./26.09.2024
30 Kalendertage
vor dem Prüfungstermin
2024
23.10.2024
23./24.10.2024
30 Kalendertage
vor dem Prüfungstermin
2024
27.11.2024
27./28.11.2024
30 Kalendertage
vor dem Prüfungstermin
Mündliche Prüfung: Den genauen Termin der mündlichen Prüfung erhalten Sie im Anschluss an die schriftliche Prüfung.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln,
1. Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
1.1. 3 Kategorien 527,00 Euro
1.2. 2 Kategorien 527,00 Euro
1.3. 1 Kategorie 479,00 Euro
2. Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
2.1. 3 Kategorien 415,00 Euro
2.2. 2 Kategorien 415,00 Euro
2.3. 1 Kategorie 276,00 Euro
3. Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 319,00 Euro
4. Spezifische Sachkundeprüfung
4.1. schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung 360,00 Euro
4.2. nur praktische Prüfung 250,00 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung

  • Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt. Der Rahmenplan dient als Orientierung durch die Lerninhalte und gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Sachkundeprüfung.
  • Den Rahmenstoffplan, die Fallvorgaben für das Kundenberatungsgespräch sowie weitere wichtige Informationen zur schriftlichen und praktischen Prüfung finden Sie auf der Internetseite des DIHKs.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
  • Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
  • Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung finden Sie online.

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.