Ausbildungsprofil

Maschinen- und Anlagenführer/-in

Verordnung gültig seit August 2007

Berufsbild

Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und Papier verarbeitenden Industrie.
Maschinen- und Anlagenführer warten Produktionsanlagen nach Wartungs- und Inspektionsplänen und inspizieren Fertigungssysteme sowie Verschleißteile im Rahmen vorbeugender Instandhaltungsarbeiten. Sie stellen Störungen an Maschinen fest und prüfen die Funktionen von Sicherungseinrichtungen. Maschinen- und Anlagenführer sorgen dafür, dass Produktionsmaschinen fachgerecht eingestellt und genutzt werden können. Hierzu lernen sie den Aufbau und die Funktionszusammenhänge von Produktionseinrichtungen kennen und können Maschinen und Produktionsanlagen nach technischen Unterlagen rüsten und umrüsten.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/-in ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung im
Schwerpunkt Metalltechnik/Kunststofftechnik in einem der Ausbildungsberufe
Schwerpunkt Textiltechnik in dem Ausbildungsberuf
Schwerpunkt Lebensmitteltechnik in einem der Ausbildungsberufe
Eine Anrechnung von Prüfungsergebnissen ist seit Inkrafttreten der Änderungsverordnung der Berufsausbildung der industriellen Metallberufe seit 01.08.2018 jedoch nicht mehr vorgesehen.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen

Anerkannte Ersatzschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.