Recht und Steuern
Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist am 16.08.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt stufenweise nach Verkündung in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen treten von November 2023 bis Juni 2024 in Kraft.
Das stufenweise Inkrafttreten im Überblick:
19.08.2023
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Überwiegend redaktionelle Änderungen
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18.11.2023
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Neuerungen und Erleichterungen bei der Blauen Karte EU
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01.03.2023
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01.06.2024
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Chancekarte mit Punktesystem
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02.06.2024
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Verordnungsermächtigung; Die Bundesregierung kann durch die Beschäftigungsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung von Angehörigen bestimmter Staaten unter gesonderten Voraussetzungen zustimmen kann.
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01.01.2026
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Informationspflicht für Arbeitgeber und Vermittler nach SGB III bei Anwerbung aus dem Ausland
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Noch unklar ist, wann die Neuregelung zum Aufenthalt für Fachkräfte mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung und die Entfristung für die Westbalkan-Regelung in Kraft treten. Die entsprechende Änderungsverordnung ist noch nicht veröffentlicht worden.
Einen detaillierten Überblick zu den Neuregelungen finden Sie in unserem Artikel zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.