Recht und Steuern

Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist am 16.08.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt stufenweise nach Verkündung in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen treten von November 2023 bis Juni 2024 in Kraft.
Das stufenweise Inkrafttreten im Überblick:
19.08.2023
Überwiegend redaktionelle Änderungen
18.11.2023
Neuerungen und Erleichterungen bei der Blauen Karte EU
01.03.2023
  • Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines Verfahrens zur Anerkennung seiner im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit begleitender Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Feststellung seiner maßgeblichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Feststellung der Gleichwertigkeit seiner im Ausland erworbenen Berufsqualifikation erforderlich sind (Qualifikationsanalyse) und die ihn zu einer qualifizierten Beschäftigung befähigen
  • Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer
  • Erfahrungssäule; § 6 Beschäftigungsverordnung wird auf alle Berufsgruppen erweitert. Erfahrene Fachkräfte aus Drittländern können auch ohne Ankernnung in Deutschland arbeiten, sofern ein Mindesgehalt von 45% der jährlichen beitragsbemessungsgrenze gezahlt wird. Voraussetzung sind nachgewiesene zweijährige, einschlägige Berufserfahrung sowie eine ausländische, dort staatlich anerkannte, Berufsausbildung ODER ausländisches, dort anerkannter staatlicher Hochschulabschluss ODER ein Berufbsabschluss nach dem Vorbild der Regelungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung von einer deutschen Auslandshandelskammer ausgestellt wurde.
01.06.2024
Chancekarte mit Punktesystem
02.06.2024 
Verordnungsermächtigung; Die Bundesregierung kann durch die Beschäftigungsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung von Angehörigen bestimmter Staaten unter gesonderten Voraussetzungen zustimmen kann.
01.01.2026
Informationspflicht für Arbeitgeber und Vermittler nach SGB III bei Anwerbung aus dem Ausland
Noch unklar ist, wann die Neuregelung zum Aufenthalt für Fachkräfte mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung und die Entfristung für die Westbalkan-Regelung in Kraft treten. Die entsprechende Änderungsverordnung ist noch nicht veröffentlicht worden.

Einen detaillierten Überblick zu den Neuregelungen finden Sie in unserem Artikel zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.