Änderung der Handelsregistergebührenverordnung veröffentlicht
Die Änderung der Handelsregistergebührenverordnung ist inzwischen veröffentlicht. Die Änderungen treten am 1. Juni 2025 in Kraft.
Es wurde an der Erhöhung um 50 Prozent festgehalten. Zudem wurden auch die Gebührentatbestände in Teil 5 „weitere Geschäfte“ mit den Nummern 5003 bis 5006 zur Entgegennahme der Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, der Mitteilung über den alleinigen Aktionär, Entgegennahme des Protokolls und von Verträgen, Plänen oder entsprechenden Entwürfen nach dem Umwandlungsgesetz entsprechend erhöht.
Die höheren Gebührentatbestände und -einnahmen sollen laut Begründung der Verordnung dazu dienen, den Aufwand der Länder für den Betrieb der Registergerichte weitgehend zu decken, damit die Gerichte den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch künftig gerecht werden können.
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung können Sie online im Bundesgesetzblatt abrufen.