Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer seit November 2024

Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle wirtschaftlich Tätigen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Sie wird jedem Unternehmen für die gesamte Dauer seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zugewiesen und bleibt unverändert. Die W-IdNr. gilt zusätzlich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister.

Vorteile der W-IdNr.

Die W-IdNr. vereinfacht die Kommunikation mit Behörden, insbesondere bei steuerlichen Prozessen. Durch sie soll die elektronische Datenverarbeitung zwischen den zuständigen Stellen effizienter und wirtschaftlicher gestaltet werden. Unternehmen profitieren von einer klaren Trennung zwischen privaten und betrieblichen Identifikationsmerkmalen. Für Gründer wird die W-IdNr. automatisch im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens über ELSTER vergeben.

Zuteilung der W-IdNr.

Die W-IdNr. wird seit November 2024 vom BZSt vergeben. Die Vergabe erfolgt stufenweise und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Unternehmen, die bis zum 30.11.2024 eine USt-IdNr. erhalten haben, bekommen diese ab dem 3.12.2024 automatisch als W-IdNr. mit dem Zusatz „-00001“ zugeteilt. Für alle anderen wirtschaftlich Tätigen erfolgt die Zuteilung ab Dezember 2024 schrittweise. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich; die Zuteilung erfolgt entweder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto oder auf anderem Weg. Jede W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern (z. B. DE123456789). Bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten erhält jede Aktivität ein eigenes nummerisches Unterscheidungsmerkmal (z. B. DE123456789-00001).

Funktion der W-IdNr.

Die W-IdNr. dient primär zur Identifikation im Besteuerungsverfahren und wird auch im Unternehmensbasisdatenregister genutzt. Dieses Register soll als zentrale Plattform für Unternehmensstammdaten dienen und den Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden erleichtern. In der W-IdNr. sind keine persönlichen oder betrieblichen Informationen kodiert.
Steuernummer und USt-IdNr. bleiben weiterhin bestehen und werden parallel zur W-IdNr. verwendet.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die Einführung der W-IdNr. soll administrative Prozesse optimieren, ohne die Unternehmen zusätzlich zu belasten. Bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe (voraussichtlich Ende 2026) ist die Angabe der W-IdNr. in Steuererklärungen freiwillig; die Steuernummer kann weiterhin verwendet werden. Nach Abschluss der Vergabe wird die Angabe der W-IdNr. verpflichtend, sofern sie zugeteilt wurde.

Weitere Informationen

Das BZSt hat eine Informationsseite eingerichtet, auf der alle relevanten Details zur W-IdNr. zu finden sind. Dort steht auch ein FAQ-Katalog zur Verfügung, der die häufigsten Fragen beantwortet.