Recht und Steuern
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz verkündet
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es wird zu Änderungen in vielen für die Wirtschaft relevanten Gesetzen führen. Gerne wenden Sie sich bei Fragen an die IHK-Berater*innen.
Die Änderungen im für Arbeitsverhältnisse wichtigen Nachweisgesetz werden am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Es werden unter anderem Schriftformerfordernisse abgebaut. Für das Arbeitsrecht ist eine weitere Änderung für die Praxis wichtig: Das Arbeitszeugnis kann zukünftig mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden.
Bisher waren alle Beherbergungsunternehmen, ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtet, von allen Gästen Meldescheine auszufüllen (digital oder in Papierform) und ein Jahr aufzubewahren. Ab 1. Januar 2025 entfällt diese Pflicht für deutsche Gäste.
Für Gäste aus dem Ausland werden weiterhin die Meldedaten erfasst. Der Meldeschein muss 12 Monate vom Beherbergungsbetrieb aufbewahrt und spätestens nach weiteren 3 Monaten vernichtet oder gelöscht werden.