Recht und Steuern

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung: Um Kontakte zu vermeiden, war während der Corona-Pandemie die Möglichkeit eingeführt worden, Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen telefonisch durch den Arzt feststellen zu lassen.
Am 07. Dezember ist die telefonische Krankschreibung wieder beschlossen worden und in Kraft getreten.
Die Regelung soll dauerhaft gelten. Eine Krankschreibung ist für 5 Tage und unter bestimmten Bedingungen möglich.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen zu der neuen Regelung haben.