Klimaschutz: Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude am 24. Januar 2023 veröffentlicht.
Die Förderung für klimafreundliche Neubauten (KFN) startet am 1. März 2023 und endet am 31. Dezember 2030.
Die neue Förderung zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent zu reduzieren und damit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die Förderung erfolgt in den KfW-Produkten und in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmittel ohne Tilgungszuschüsse.
-
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
-
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.
-
Antragsberechtigt sind alle Investoren sowie Ersterwerbervon neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden.
-
Die Antragsstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.
Näheres finden Sie unter "Weitere Informationen".
Quelle: DIHK