EU Green Deal: EU-Taxonomie für Unternehmen aller Größen relevant
Mit der sogenannten Taxonomie, die sämtliche Wirtschaftstätigkeiten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit klassifiziert, will die EU-Kommission ihren "Europäischen Green Deal" umsetzen. Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger sollen so geeignete Informationen darüber erhalten, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können.
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist als Bestandteil des Green Deal im Juli 2020 in Kraft getreten. Die ursprüngliche Idee: Finanzmarktakteure sollen eine Richtschnur für die Nachhaltigkeitsbewertung erhalten, sodass die Transparenz wächst und im Ergebnis die Finanzierung klima- und umweltfreundlichen Wirtschaftens begünstigt wird.
Die Taxonomie soll also gleich mehrere Funktionen erfüllen: Sie soll Investitionen in Nachhaltigkeit erhöhen, Sicherheit für Investoren schaffen, Privatanleger vor Greenwashing schützen, Unternehmen helfen, klimafreundlicher zu werden, Marktfragmentierung abmildern und dazu beitragen, Investitionen dorthin zu verlagern, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Wer ist betroffen?
Ab 2022 verlangt die EU-Taxonomie, dass Unternehmen, die der nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen, zumindest Angaben in puncto Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel machen. Von 2023 an müssen zusätzlich die übrigen Umweltziele (Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Schutz von Wasser sowie der Biodiversität) inkludiert werden, sofern bis dahin die entsprechenden delegierten Rechtsakte erlassen worden sind.
Weitere Informationen finden Sie unter EU-Taxonomie für Unternehmen aller Größen relevant (dihk.de)
FAQ Sustainable Finance: FAQ Sustainable Finance (dihk.de)
Quelle: DIHK
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