Einigung zur EU-Methan-Verordnung erzielt - Messung, Meldung und Überprüfung von Methanemissionen werden verpflichtend

Am 15. November haben sich der Rat und das Europäische Parlament vorläufig eine Einigung über eine Verordnung zur Nachverfolgung und Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor erzielt.
Zukünftig müssen Öl-, Gas- und Kohleunternehmen Methanemissionen aufspüren, dokumentieren und schnellstmöglich schließen. Perspektivisch soll dies auch für Importe fossiler Brennstoffe außerhalb der EU gelten, ohne dabei die Energieversorgungssicherheit zu gefährden.
Methan ist eines der Treibhausgase in der Atmosphäre und hat im Vergleich zu Kohlenstoffdioxid über einen Zeitraum von 20 Jahren das 84-fache Treibhausgaspotenzial, da Methan Wärme stärker absorbiert. In der EU verursacht der Energiesektor ein Fünftel der Methanemissionen, hauptsächlich durch die Gewinnung, Beförderung, Verteilung und Nutzung von fossilen Brennstoffen.
Gemäß der neuen Verordnung müssen alle Produktionsstätten von Öl, Erdgas und Kohle sowie ihre nachgelagerte Infrastruktur ihre Methanemissionen erfassen und an eine unabhängige Verifizierungsstelle und die nationalen Behörden melden. Nach 18 Monaten muss eine erste Schätzung erfolgen, eine direkte Messung der Methanemissionen nach zwei Jahren. Messungen an der Quelle bekommen mehr Zeit. Wird ein Methanleck gefunden, welches bestimmte Mindestschwellenwerte überschreitet, muss dieses innerhalb von fünf Tagen, bei größeren Reparaturen innerhalb von 30 Tagen, verschlossen werden. Oft ist es jedoch nicht einfach, besonders kleine Methanlecks aufzuspüren. Die Kommission legt daher innerhalb eines Jahres einen Durchführungsrechtsakt für Mindestgrenzwerte für die Lecksuche bei Standardtemperatur und ‑druck fest.
Die Verordnung soll aber auch für importierte fossile Brennstoffe gelten, denn rund 80 Prozent der energiebedingten Methanemissionen stammen aus Einfuhren von Produzenten außerhalb der EU. Ab dem Jahr 2025 gelten für Importeure Berichtspflichten bezüglich der Herkunft und ihrer Messtechnologien für Methanemissionen. Im Jahr 2026 soll die Kommission eine Transparenz-Datenbank für Produzenten veröffentlichen und stellt Profile für Herkunftsstaaten aus. Basierend auf diesen Daten erarbeitet die Kommission bis 2027 eine Methodologie zur Klassifizierung von Methan-Intensitätsklassen. Importeure müssen ab 2028 nach dieser Methodologie über die Methan-Intensität berichten. Strafzahlungen folgen ab dem Jahr 2030, wenn Importe über den Schwellenwerten liegen. Allerdings gilt dies nur für neue oder verlängerte Verträge, bestehende Geschäftsverhältnisse sollen laut Verordnung ihr Bestmögliches tun, um die Schwellenwerte einzuhalten.
Auf der internationalen Ebene stellt die Einigung ein bedeutendes Signal dar, denn die Reduktion der Methanemissionen steht auch bei der baldig beginnenden Weltklimakonferenz COP28 auf der Tagesordnung. Mit dem in Brüssel geschlossenen Kompromiss kann die EU an Glaubwürdigkeit gewinnen und die Erfüllung der Ziele des Global Methan Pledge vorlegen. Dies ist ein Beschluss von Ländern, auf die 45 % der weltweiten Methanemissionen entfallen, und die ihre Methanemissionen bis 2030 um 30 % senken wollen.
Noch muss die Methan-Verordnung formal vom Europäischen Parlament und Rat bestätigt werden. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft.
Quelle: DIHK