CBAM - Herausforderungen für Deutschland: Zusammenfassung einer Studie des UBA

Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Mechanismus eines CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) soll den CO₂-Preis des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) für verschiedene importierte Güter widerspiegeln. Hauptziel dieser klimapolitischen Maßnahme ist die Vermeidung der Verlagerung von CO₂-Emissionen.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht einen dezentralen Ansatz bei der Verwaltung der Umsetzung des CBAM vor. Die größte Herausforderung hierbei liegt in der Verteilung der Verantwortlichkeiten in Bezug auf ein effektives CBAM-Instrument und ein verlässliches System für Monitoring, Berichterstattung und Verifizierung.
Explizite Herausforderungen für Deutschland
Die Autoren der Studie betonen die Wichtigkeit,  zentrale und dezentrale Elemente der Verwaltung so auszubalancieren, dass bestehende Kapazitäten genutzt werden und gleichzeitig ein effizienter, harmonisierter Prozess geschaffen wird. Folgender Aufwand ist zu erwarten:
Höherer Ressourcenbedarf im Rahmen des vorgeschlagenen dezentralisierten Ansatzes und höhere Anforderungen an die zuständigen nationalen Behörden:
  • Genehmigung von etwa 1.000 CBAM-Meldungen pro Jahr (erfordert 50 Vollzeitstellen).
  • Behandlung von Streitigkeiten, die von Anmeldern während des Einhaltungsprozess (erfordert 7.5 Vollzeitstellen).
  • Wartung der IT-Infrastruktur, einschließlich Führung von Registern und Verarbeitung und Aufzeichnung von Transaktionen von CBAM-Zertifikaten (erfordert 18 Vollzeitstellen).
Der CBAM sollte so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet werden um insbesondere KMUs den Weg nicht zu erschweren. 
Überprüfungsprozess der CBAM-Kennung:
  • Zuständige Behörde muss in der Lage sein, die in einem Produkt enthaltenen Emissionen zu prüfen, wobei ein einheitliches Vorgehen die Planungssicherheit für Unternehmen erhöhen würde.
"Monitoring, Verifying & Reviewing" (MVR) in Anlagen außerhalb der EU:
  • Im Rahmen von CBAM sind keine Monitoring Pläne vorgesehen, dabei könnte eine verlässliche Grundlage für die Überprüfung und Durchsetzung des CBAM fehlen.
Neben diesen kritischen Folgekosten verweist die Studie auf einen Bedarf an Harmonisierung und Potenzial für weiter Zentralisierung insbesondere bei diesem Punkt:
  • Die Zuständigkeit für Sanktionen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht liegt bei den Mitgliedstaaten (Einhaltung der Methoden zur Berechnung der Emissionen).
Vor diesem Hintergrund ist der Zeitplan für die Umsetzung des CBAM sehr ambitioniert (Januar 2023):
  • Wenig Zeit für die zuständigen Behörden, Deklaranten, Anlagenbetreiber und Prüfer, um sich mit den Vorschriften vertraut zu machen, Kapazitäten aufzubauen und Schulungen anzubieten.
Quelle: DIHK