CBAM: Durchführungsverordnung in deutscher Sprache veröffentlicht
Am 17.08.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Seit Ende September liegt hierfür nun auch die Fassung in deutscher Sprache vor.
Der Übergangszeitraum hat am 1. Oktober 2023 begonnen und läuft bis Ende 2025. Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie ein Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht.
Wie von der DIHK gefordert plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll.
- Zur deutschsprachigen Version der Durchführungsverordnung gelangen Sie hier:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/… der Kommission vom 17. August 2023 mit Vorschriften über die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die im Übergangszeitraum geltenden Berichtspflichten für die Zwecke des CO2-Grenzausgleichssystems (europa.eu) - Zu den Leitlinien für EU-Einführer gelangen Sie hier:
https://taxation-customs.ec.europa.eu/document/download/03ef52bd-3e45-4d91-9621-cec41fd8c163_en?filename=CBAM%20Guidance_EU%20importers_0.pdf - Zu den Leitlinien für Nicht-EU-Anlagen gelangen Sie hier:
https://taxation-customs.ec.europa.eu/document/download/0419b4a0-7340-4fc4-8cf5-310ebf9c8504_en?filename=CBAM%20Guidance_non-EU%20installations.pdf - Zusätzlich hat die EU-Kommission für die Berechnung branchenspezifische Webinare durchgeführt, die als Aufzeichnung bereit stehen: https://customs-taxation.learning.europa.eu/
- Zur Excel-Vorlage mit den benötigten Datensätzen gelangen Sie hier:
https://taxation-customs.ec.europa.eu/document/download/3f046f63-a413-4fc0-975b-dd36a873f15e_en?filename=CBAM%20communication%20template%20for%20installations.xlsx