BMWK fördert Klimaschutzverträge mit Industrieunternehmen - Aufruf im vorbereitenden Verfahren, Frist bis 7. August

Das Förderprogramm Klimaschutzverträge unterstützt Industrieunternehmen dabei, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden (z. B. in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie).
Dadurch werden unmittelbar große Mengen Treibhausgas eingespart. Vor allem wird aber die dringend notwendige Markttransformation angestoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, dass die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und gebaut werden. Dadurch entstehen etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff, Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte).
Das BMWK hat nun die Formulare und Rechtsgrundlagen für das vorbereitende Verfahren für das Vergabeverfahren für Klimaschutzverträge veröffentlicht. Sie finden Sie hier: BMWK - Vorbereitendes Verfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge
Wichtig: Eine Teilnahme am vorbereitenden Verfahren ist die Voraussetzung für eine Berücksichtigung im folgenden Gebotsverfahren. Eine Beteiligung an einem früheren Interessenbekundungsverfahren des BMWK ersetzt die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren nicht!
Die Frist für das Einreichen der Unterlagen endet nach zwei Monaten, genau mit Ablauf des 7. August 2023.
Der Fragebogen ist detailliert und aufwändig, ebenso sind es die ergänzenden Fragen. Erklärungen zum Prozess finden sich im Handbuch. Erklärungen zum folgenden Gebotsverfahren finden sich im Erklärungstool. Wenn Sie erwägen, an einem Gebotsverfahren teilzunehmen, muss mit der Vorbereitung umgehend begonnen werden.
Quellen: BMWK / DIHK