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Branchen-Informationen

Blick auf Lenkrad im Bus © shutterstock.com

Fahrer*innen, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Nur so dürfen sie selbstständig oder abhängig tätig sein.

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Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach den § 34c ff. der Gewerbeordnung können Sie ab sofort online stellen. Alle Nachweise lassen sich ganz bequem im digitalen Antragsportal hochladen.

Versicherungsvermittler*innen und -berater*innen benötigen in der Regel eine Erlaubnis gemäß § 34d der Gewerbeordnung. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Finanzanlagenvermittler*innen und -berater*innen brauchen eine Erlaubnis und müssen sich in ein Register eintragen lassen. Den Antrag können Sie hier online stellen.