Personenverkehrsgewerbe

Selbstständig im Personenverkehrsgewerbe

Wer sich im Personenverkehr (dazu zählen Omnibusse, Taxen und Mietwagen) selbstständig machen möchte, muss in der Regel eine Sachkundeprüfung Personenbeförderungsgewerbe vor der IHK ablegen – und persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung nachweisen. 

Genehmigung

Die Voraussetzungen zum Betrieb eines Personenbeförderungsunternehmens regelt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) sowie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). 
Wer als Unternehmer*in Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, braucht eine Genehmigung. Gleiches gilt für Unternehmer*innen, die eine Selbstständigkeit mit Taxen oder Mietwagen anstreben. Genehmigungsbehörden für den Omnibusgelegenheitsverkehr sowie für das Taxen- und Mietwagengewerbe sind das Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt des zuständigen Landkreises oder der Stadt. Für Linienverkehre ist die Landesnahverkehrsgesellschaft in Hannover zuständig. Dort sind auch die erforderlichen Antragsunterlagen zu bekommen.
Ansprechpartner*innen
Telefon
Landkreis Celle
Frau Sidortschuk
05141 - 916 1502
Stadt Celle
Herr Urbschat
05141 - 127 640
Landkreis Gifhorn
Herr Baars
05371 - 82 362
Landkreis Harburg
Herr Zink-Seegers
04171 - 69 37 48
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Frau Kuba
05841 - 120 713
Stadt + Landkreis Lüneburg
Frau Lehmann
04131 - 309 3271
Heidekreis (Fallingbostel)
Herr Eschrich
05162 - 970 339
Heidekreis (Soltau)
Frau Mattiszik
05191 - 970 757
Landkreis Uelzen
Herr Surrey
0581 - 821 42
Stadt Wolfsburg
Frau Dachwitz
05361 -282 784
Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH (Linienverkehr)
0511 - 533 330
Büro Lüneburg (Linienverkehr)
Frau Kusche
04131 - 224 6984
Voraussetzung für die Genehmigung sind die persönliche Zuverlässigkeit (nachzuweisen zum Beispiel anhand von Führungszeugnissen und anderen Unterlagen), die finanzielle Leistungsfähigkeit (zu belegen zum Beispiel durch den Jahresabschluss des Unternehmens oder durch eine Vermögensaufstellung) und die fachliche Eignung des Antragstellers. Diese kann durch die Fachkundeprüfung oder auch durch eine leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Omnibusverkehrs im Zeitraum von 4. Dezember 1999 bis 3. Dezember 2009 ohne Unterbrechung oder im Taxi- und Mietwagengewerbe eine mindestens 3-jährige leitende Tätigkeit nachgewiesen werden oder durch folgend genannte fachlich verwandte Aus- und Weiterbildungen oder Studiengänge.
  1. Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- oder Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
  2. Abschlussprüfung zur Fortbildung zum/zur Verkehrsfachwirt*in,
  3. Abschlussprüfung als Betriebswirt*in (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  4. Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt*in im Fachbereich der Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  5. Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler*in an der Technischen Universität Dresden,
  6. Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.
In diesem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass eine Anerkennung nur noch dann erfolgt, wenn einer der oben genannten Berufsabschlüsse bis zum 4. Dezember 2011 erworben wurde oder ein späterer Berufsabschluss auf einem Ausbildungsbeginn basiert, der vor diesem Datum liegt.

Fachkundeprüfung Personenverkehrsgewerbe

Die Fachkundeprüfung Personenverkehrsgewerbe erstreckt sich über folgende Themen:
  • Omnibusgewerbe: Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens, Zugang zum Markt, technische Normen und technischer Betrieb sowie Sicherheit im Straßenverkehr.
  • Taxen- und Mietwagengewerbe: berufsbezogenes Recht, kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens, technischer Betrieb und Betriebsdurchführung.
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen (Fragen und Übungen/Fallstudien) sowie einem mündlichen Teil. Sie ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht.
Die Prüfungsgebühr für die Fachkundeprüfung Omnibus beträgt 289 Euro.
Die Prüfungsgebühr für die Fachkundeprüfung Taxi/Mietwagen beträgt 269 Euro.
Die Termine der kommenden Fachkundeprüfungen sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: 

Betriebswirtschaftliche Tipps

Vor einer Existenzgründung im Personenverkehrsgewerbe sollten Sie nicht nur die rechtlichen Vorschriften kennen, sondern auch individuelle Rahmenbedingungen prüfen. Informieren Sie sich über die Marktsituation, kalkulieren Sie gewissenhaft Ihre monatlichen Umsätze und Kosten sowie Ihre Steuerbelastung, ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf und wählen Sie Ihr(e) Fahrzeug(e) sorgfältig aus. Und vor allem: Warten Sie mit verbindlichen Entscheidungen, bis Sie die fachliche Eignung nachweisen können.