Güterkraftverkehrsgewerbe

Die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 2,5 Tonnen haben, unterliegt dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und ist seit dem 21. Mai 2022 erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erlaubnis ist die fachliche Eignung, die Sie unter Umständen mit der Fachkundeprüfung Güterkraftverkehrsgewerbe vor der IHK nachweisen müssen. Außerdem müssen Existenzgründer*innen ihr Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt des Landkreises oder der Gemeinde anmelden. Für Beförderungen mit kleineren Kraftfahrzeugen ist keine Erlaubnis nötig. Auch der Werkverkehr ist nicht erlaubnispflichtig. 

Genehmigung

Die Voraussetzungen zum Betrieb eines Güterkraftversunternehmens regelt das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV). Wer Güter mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen haben, geschäftsmäßig oder entgeltlich befördert, benötigt eine Genehmigung.
Dazu wird in Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 folgender Absatz angefügt:
„Abweichend von Art. 1 Abs. 2 sind Güterkraftverkehrsunternehmen, die grenzüberschreitende Verkehrstätigkeiten ausschließlich mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ausüben, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 Tonnen nicht überschreitet, von den Bestimmungen dieser Verordnung ausgenommen, sofern in den Rechtsvorschriften des Niederlassungsmitgliedstaats nichts anderes vorgesehen ist“. Genehmigungsbehörden sind das Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt des zuständigen Landkreises oder der Stadt. Dort sind auch die erforderlichen Antragsunterlagen zu bekommen.

Ansprechpartner*innen bei den Genehmigungsbehörden

Ansprechpartner*innen Telefon
Email
Landkreis Celle
Frau Deiders
05141 - 916 1518
Tanja.Deiders@LKCELLE.de
Stadt Celle
Frau Lumma
05141 - 127 640
Landkreis Gifhorn
Herr Baars
05371 - 823 62
Bjarne.Baars@gifhorn.de
Landkreis Harburg
Herr Clement
04171 - 693 741
d.clement@lkharburg.de
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Frau Kuba
05841 - 120 713
baustellen@luechow-dannenberg.de
Landkreis Lüneburg
Frau Mindt
04131 - 261 556
sabine.mindt@landkreis-lueneburg.de 
Stadt Lüneburg
Frau Lehmann
04131 - 309 3271
bettina.lehmann@stadt.lueneburg.de
Altkreis Fallingbostel und Altkreis Soltau
Frau Wrede
05162 - 970 339
d.wrede@heidekreis.de
Landkreis Uelzen
Herr Böttger
0581 - 82 433
Matthias.Boettger@landkreis-uelzen.de
Stadt Wolfsburg
Frau Theile
05361 - 28 2729
bianca.theile@stadt.wolfsburg.de
Die Genehmigung berechtigt dazu, in Deutschland uneingeschränkt Güterkraftverkehr zu betreiben. Voraussetzungen sind die persönliche Zuverlässigkeit (nachzuweisen zum Beispiel anhand von Führungszeugnissen und anderen Unterlagen), die finanzielle Leistungsfähigkeit (zu belegen zum Beispiel durch den Jahresabschluss des Unternehmens oder durch eine Vermögensaufstellung) und die fachliche Eignung des Antragstellers. Diese kann durch die Fachkundeprüfung oder auch durch eine leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis 3. Dezember 2009 ohne Unterbrechung nachgewiesen werden oder durch folgend genannte fachlich verwandte Ausbildungen und Studiengänge:
  1. Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,
  2. Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/ zur Speditionskauffrau (seit 1. August 2005 Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung)
  3. Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrswirt*in
  4. Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt*in im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
  5. Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt*in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
  6. Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademie Lörrach und Mannheim,
  7. Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.
In diesem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass eine Anerkennung nur noch dann erfolgt, wenn einer der oben genannten Berufsabschlüsse bis zum 4. Dezember 2011 erworben wurde oder ein späterer Berufsabschluss auf einem Ausbildungsbeginn basiert, der vor diesem Datum liegt.
Der Unternehmer hat sich gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland nach dem Handelsgesetzbuch in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird. Für grenzüberschreitende Transporte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gelten gesonderte Bestimmungen.

Fachkundeprüfung Güterkraftverkehrsgewerbe

Wird keine fachkundebildende Tätigkeit oder eine der genannten Ausbildungen/Studiengänge nachgewiesen, ist die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehrsgewerbe vor der IHK abzulegen. Sie erstreckt sich über folgende Themen: Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens, Zugang zum Markt, technische Normen und technischer Betrieb sowie Sicherheit im Straßenverkehr.
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen (Fragen und Übungen/Fallstudien) sowie einem mündlichen Teil. Sie ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht.
Zur Prüfungsvorbereitung empfehlen sich .
Die Prüfungsgebühr beträgt 289 Euro.
Die Termine der kommenden Fachkundeprüfungen sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: 
Anmeldung zur Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Betriebswirtschaftliche Tipps

Vor einer Existenzgründung im Güterkraftverkehrsgewerbe sollten Sie nicht nur die rechtlichen Vorschriften kennen lernen, sondern auch individuelle Rahmenbedingungen prüfen. Informieren Sie sich über die Marktsituation, kalkulieren Sie gewissenhaft Ihre monatlichen Umsätze und Kosten sowie Ihre Steuerbelastung, ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf und wählen Sie Ihr(e) Fahrzeug(e) sorgfältig aus. Und vor allem: Warten Sie mit verbindlichen Entscheidungen, bis Sie die fachliche Eignung nachweisen können.