Nur noch 1,8 Prozent Steuerzinsen

Rückwirkend zum 1. Januar 2019 werden für Nachzahlungs-und Erstattungszinsen nur noch 1,8 Prozent pro Jahr fällig. Unternehmen sollten aktuelle Zinsbescheide genau prüfen.
Für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen sind nur noch 1,8 Prozent statt bislang sechs Prozent jährlicher Zins fällig. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019, darauf macht die Steuerberatungsgesellschaft Ecovis aufmerksam. Der Bundesrat hat am 8. Juli der Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zugestimmt.
Die Finanzämter haben nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vorerst keine Zinsen für Zeiträume ab 2019 mehr festgesetzt. „Betroffene Unternehmen müssen jetzt mit Zinsbescheiden rechnen, da die Finanzämter nun die entsprechende Rechtsgrundlage haben“, sagt Ecovis-Steuerberater Torsten Sonnenberg. „Die Bescheide sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob alles korrekt ist, oder ob sich Ihr Finanzamt vielleicht verrechnet hat.“
Hintergrund für die Neuregelung ist ein Urteil des BVerfG. Das Gericht stufte die bisherige Verzinsung mit 0,5 Prozent je Kalendermonat, was einem Jahreszins von sechs Prozent entspricht, als verfassungswidrig ein und forderte eine gesetzliche Neuregelung ab dem 1. Januar 2019.

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