Geprüfte Arbeitssicherheit

Digitale Wasserwaage, Senklot und Messschieber im Gepäck, die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Hinterkopf: Wenn Andreas Pries seine Kunden besucht, ist eine gute Vorbereitung das A und O. Schließlich geht es um die Sicherheit von Menschen, konkret der Mitarbeitenden des Betriebs.
Um Arbeitsunfällen vorzubeugen, schreibt der Gesetzgeber für alle Unternehmen, die Mitarbeitende beschäftigen, mindestens jährliche DGUV-Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen der eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel vor – ob Leiter, Regal oder Krananlage.
„Die Prüfintervalle sind abhängig von der Beanspruchung der Arbeitsmittel und von den möglichen Folgen“, sagt Pries. „Wenn beispielsweise ein Kran flüssiges Eisen transportiert und die Ladung verliert, kann das tödlich sein.“ In solchen Fällen kann eine vierteljährliche oder sogar monatliche Prüfung also buchstäblich Leben retten. Bei der Gefährdungsbeurteilung wägen Experten wie Pries die Risiken ab und legen die Prüfintervalle fest.
„Bei der DGUV-Prüfung prüfen wir nur die Geräte selbst, bei der Gefährdungsbeurteilung beziehen wir den Arbeitsplatz mit ein und prüfen, ob die Anwender die nötigen Qualifikationen mitbringen“, erläutert Pries den Unterschied der beiden gesetzlichen Maßnahmen. Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, bescheinigt Pries das mit einem Prüfbericht und einer -plakette, der auch der Termin für die nächste Prüfung zu entnehmen ist.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung einen Nachbesserungsbedarf, macht Pries Vorschläge für geeignete Maßnahmen, die in Arbeitsanweisungen einfließen. Ein Beispiel: „Wenn Mitarbeitende am Fließband einer immer gleichen Tätigkeit nachgehen, kann das eine psychische Gefährdung darstellen. Dagegen steuern kann der Betrieb unter anderem, wenn er Pausen anders legt.“
Wenngleich die meisten Unternehmen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden sehr ernst nehmen, stößt Andreas Pries immer wieder auch auf Sorglosigkeit: „Vielen ist einfach nicht bewusst, dass die Prüfungen der Sicherheit ihrer Mitarbeitenden dienen und sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.“ Ein Versäumnis, das schlimme Folgen haben kann. Sandra Bengsch
Gut vorbereitet ist halb geprüft

Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Unternehmen mit Beschäftigten verpflichtet, Arbeitsmittel, die Mitarbeitende für ihre Arbeit nutzen, regelmäßig zu prüfen. „Wer gut vorbereitet in die Prüfungen startet, kann Kosten sparen“, sagt Andreas Pries. Seine Tipps für Unternehmen:

1. Halten Sie Herstellerunterlagen und Dokumentationen bereit

2. Bündeln Sie die Prüfungen für mehrere Arbeitsmittel

3. In großen Unternehmen helfen nach Hallen sortierte Listen, den Überblick  zu behalten. Das spart dem Prüfer Zeit – und dem Unternehmen Geld.