Planen & Bauen

Bau- und Planungsrecht

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Bereitstellung von Gästetoiletten in gastronomischen Kleinbetrieben

In Niedersachsen basieren die baurechtlichen Regelungen zur Bereitstellung von Sanitäranlagen (Toiletten) in gastronomischen Kleinbetrieben im Wesentlichen auf zwei Erlassen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr aus den Jahren 2003 und 2004. Zielsetzung der Erlasse ist zum einen, den Vollzug des Gaststättengesetzes zu erleichtern und zum anderen, die kostenwirksamen Anforderungen an Gaststättenbetriebe auf das Notwendige zu reduzieren.

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Aktualisierte Liste der Einzelhandelsgutachter liegt vor

Die IHK Hannover hat ihre Liste der Planungsbüros und Gutachter aktualisiert, die Einzelhandelskonzepte und Verträglichkeitsgutachten zu Einzelhandelsgroßprojekten erstellen.

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Gewerbliche Nutzung einer Wohnung: Auf Genehmigung achten!

Für gewerbliche Tätigkeiten in Wohnungen gelten teilweise sehr restriktive baurechtliche Vorschriften - auch wenn nur ein Raum (um-)genutzt werden soll. Die IHK empfiehlt Unternehmen und Gründern, sich frühzeitig zu informieren.

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Nutzungsänderung gemäß Niedersächsischer Bauordnung

Man spricht immer dann von einer Nutzungsänderung, wenn sich die neue Nutzung von der bisher genehmigten Nutzung inhaltlich so unterscheidet, dass für die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Anforderung gelten. Zu beachten ist, dass eine Nutzungsänderung in der Regel einer neuen Baugenehmigung bedarf. Wir empfehlen deshalb bei Nutzungsänderungen grundsätzlich eine Rücksprache mit dem örtlich zuständigen Bauamt einzuplanen.

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Baunutzungsverordnung – Welche Nutzung ist auf einem Grundstück zulässig?

Durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird geregelt, welche Nutzungen auf einem Grundstück zulässig sind und in welchem Umfang das Grundstück bebaut werden darf. Deshalb ist es wichtig, dass sich Investoren/Bauherrn – insbesondere wenn Gewerbenutzungen geplant sind – vor dem Grundstückskauf bzw. vor der Bebauung darüber informieren, welche Baugebietskategorie für das Grundstück im Bebauungsplan, der auf der BauNVO basiert, festgelegt ist.

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Baugebietskategorie Urbanes Gebiet (MU) – Einsatzfelder

Mit der Planungsrechtsnovelle im Jahr 2017 wurde das Urbane Gebiet als § 6a in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgenommen. Die neue Baugebietskategorie erlaubt eine räumliche Nähe von Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Sport, und sieht eine im Vergleich zum Mischgebiet breiter angelegte Nutzungsmischung und einen erhöhten Tageslärmwert vor. Mit dem MU soll Gewerbe in die Stadt- und Ortskerne gebracht werden bzw. in diesen besser gehalten werden.

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Parkplatz-Pflicht bei Neubauten: Aktualisierte Ausführungsbestimmung

Zur Frage wieviel Stellplätze beim Bau neuer baulicher Anlagen vorgehalten werden müssen, gibt es eine aktualisierte Ausführungsbestimmung zur Niedersächsischen Bauordnung. Für großflächigen Einzelhandel und Gastronomie ergeben sich keine Veränderungen bei der Zahl der vorgeschriebenen Parkflächen.

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Bebauungsplan: Prinzip Hoffnung ersetzt keine Konfliktlösung

Eine Kommune darf bei Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein neues Wohngebiet in unmittelbarer Nachbarschaft eines Entsorgungsunternehmens nicht darauf vertrauen, dass sich die drohenden Konflikte dadurch lösen, dass das Unternehmen möglicherweise umsiedelt.