Planen & Bauen

Aktualisierte Liste der Einzelhandelsgutachter liegt vor

Die IHK Hannover hat ihre Liste der Planungsbüros und Gutachter überarbeitet, die bei der Erarbeitung von Einzelhandelskonzepten und Verträglichkeitsgutachten für Einzelhandelsgroßprojekten von Ansiedlungsbetrieben, Investoren und Kommunen zu Rate gezogen werden können. Die Liste enthält aktuell 16 Kontakte.
Hintergrund:
Die Rechtsprechung zur Einzelhandelsplanung der letzten Jahre hat gezeigt, wie wichtig eindeutig beschriebene, stichhaltig begründete und verbindlich beschlossene Zielvorstellungen zur kommunalen Einzelhandelsentwicklung sind. Die Konzepte/Gutachten sind ein immer wichtigeres Instrument zur Entwicklung des Einzelhandels in der eigenen Kommune, denn sie konkretisieren die Vorstellungen zur Einzelhandelsentwicklung und werden somit zum Werkzeug einer aktiven Angebotsplanung.
Wie wichtig Einzelhandelskonzepte sind, wird auch durch eine Neuregelung zum Integrationsgebot im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) unterstrichen. Denn, gemäß der neuen Regelung können Einzelhandelsprojekte, deren Kernsortimente zu mindestens 90 Prozent aus periodischen Sortimenten bestehen, auf der Grundlage eines städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes auch außerhalb der integrierten Lagen zugelassen werden, wenn eine Ansiedlung in den integrierten Lagen aus städtebaulichen Gründen nicht möglich ist.
Darüber hinaus reicht kaum mehr aus, dass von kommunaler Seite im Falle einer Klage gegen potenziell beeinträchtigende Einzelhandelsgroßprojekte auf dem Gebiet benachbarter Gemeinden nur auf die Landesplanung verwiesen wird. Deshalb gewinnt die Erstellung von Einzelhandelskonzepten bzw. Einzelhandelsgutachten auf kommunaler Ebene unter Einbeziehung von Einzelhandelsgutachtern zunehmend an Bedeutung.
Stand: 03.01.2023