Export
Mit dem Export sind einige bürokratische Pflichten verbunden. Welche diese sein können und wie mit ihnen umgegangen werden kann, erfahren Sie hier.
- Exportkontrolle - Genehmigungspflicht oder Verbot der Lieferung von Gütern
Was, wohin, an wen und zu welchen Zwecken liefere ich etwas? Wichtige Fragen, die man sich im Außenwirtschaftsverkehr immer stellen muss. Denn die Lieferung von Gütern kann genehmigungspflichtig oder verboten sein. Die Interessenten/Auftraggeber können auf Sanktionslisten auftauchen. Unternehmen müssen sich deshalb über Beschränkungen informieren und diese unbedingt einhalten.Informationen zur Exportkontrolle finden Sie hier.
- Prüfung der Sanktionslisten
Unabhängig von der Warenart und dem Bestimmungsland kann ein Handlungsverbot bestehen, weil der Interessent, der Transportbetrieb oder die Bank in einer Liste der Personen/Unternehmen/Organisationen benannt ist, die als Sanktionsliste bezeichnet wird. Ob eine Person in einer Sanktionsliste aufgeführt ist, lässt sich kostenlos über eine der folgenden Seiten abfragen:Für die Sanktionslistenprüfung gibt es mittlerweile kostenpflichtige Softwarelösungen von zahlreichen Anbietern.
- Elektronische Ausfuhranmeldung ab 1000kg Gewicht oder 1000 Euro Wert
Welche Ausfuhrdokumente werden für die Zollabfertigung in der EU benötigt? Der Ausführer muss ab einem Wert von 1.000 Euro bzw. einem Gewicht von über 1.000kg eine elektronische Ausfuhranmeldung bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle abgeben.Voraussetzung für die elektronische Anmeldung ist entweder eine spezielle ATLAS-Ausfuhr-Software oder eine Nutzung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus).
- Bei Zollanmeldungen: Beantragung einer EORI-Nummer
Wirtschaftsbeteiligte, die am Außenhandel teilnehmen und in Zollanmeldungen auftreten, müssen die eigene EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) angeben. Die Beantragung der EORI-Nummer ist kostenfrei und kann mithilfe des Zoll-Portals oder der Formularversion 0870 erfolgen.
- Ermittlung einer Zolltarifnummer
Zur Anmeldung jeder Ware wird eine aktuelle Warennummer/Zolltarifnummer benötigt. Das Ermitteln der richtigen Warennummer für die jeweilige Ware wird als zolltarifliche Einreihung bezeichnet. Für die Einreihung können unter anderem folgende Seiten verwendet werden:
- Seite des Statistischen Bundesamtes, welche eine “Warenverzeichnis Suchmaschine” enthält
- EZT-online Auskunftsanwendung der deutschen Zollverwaltung
Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Warennummer kann ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft gestellt werden. - Beantragung eines Ursprungszeugnisses
In vielen Drittländern ist die Zulässigkeit einer Wareneinfuhr vom Nachweis des (nichtpräferenziellen) Ursprungs durch eine öffentliche Urkunde, das Ursprungszeugnis, abhängig. Manche Importstaaten verlangen Ursprungszeugnisse nur für bestimmte Warengruppen, andere Länder schreiben sie generell vor.Die Industrie- und Handelskammer Hannover stellt in Hannover und den sechs Regionalgeschäftsstellen Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen für die Unternehmen auf Antrag aus.Quelle und weitere Informationen: Das Ursprungszeugnis - notwendiges Übel oder EintrittskarteHinweis: Elektronisches Ursprungszeugnis
- Bei vorübergehender Ausfuhr: Zollbürgschein Carnet ATA
Bei vorübergehender Ausfuhr von Berufsausrüstung, Warenmustern und Messegut stellt sich häufig die Frage, ob erleichterte Bestimmungen gelten. Wenn solche Waren nur vorübergehend in ein anderes Land ausgeführt werden sollen, verlangt die ausländische Zollverwaltung häufig eine Sicherheit in der jeweiligen Landeswährung. Bei mehr als 40 Drittländern kommt als Alternative die Verwendung des sog. Carnet-ATA in Betracht. Dieser Zollbürgschein wird von den IHKs in Deutschland nach einer Antragstellung und der anschließenden Prüfung ausgestellt. Im Einzelfall sollte vorher eine Beratung bei der örtlichen IHK erfolgen.Weitere Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Carnet ATA.
Diese Informationen können ebenfalls helfen:
Die Bürokratie-Themenseite zum Lieferkettengesetz (LkSG) enthält Informationen zu den hiermit einhergehenden Pflichten für kleine und mittelständische Unternehmen.
Was Sie beim Export hinsichtlich der Umsatzsteuer beachten müssen, erfahren Sie auf unserer Seite zur Umsatzsteuer.
In diesen Beiträgen finden Sie Informationen, Hilfestellungen und weitere Details rund um Bürokratie im Export.
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Dimitrij Segulov
Thomas Greiser