Mit dem Carnet ATA können Sie Waren vorübergehend in mehr als 70 Länder einführen ohne Abgaben zu leisten. Die IHK erklärt wann, wo und wie ein Carnet möglich ist.
Zur vorübergehenden Aus- und Einfuhr von Waren wie z.B. Warenmustern, Berufsausrüstungen, Ausstellungs- und Messegütern kann für bestimmte Länder ein von der IHK erhältliches spezielles internationales Zolldokument (Carnet ATA) verwendet werden, welches die Abwicklung erleichtern und beschleunigen soll. Alle Informationen:
Es ist möglich, auch außerhalb des Carnet ATA-Verfahrens Waren vorübergehend ins Drittland auszuführen. Dabei sind jedoch die notwendigen Zolldokumente wie bei einem üblichen Export bzw. Import zu erstellen. Die Details: