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Das Ursprungszeugnis - notwendiges Übel oder Eintrittskarte in fremde Märkte?

In vielen Drittländern ist die Zulässigkeit einer Wareneinfuhr vom Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs durch das Ursprungszeugnis abhängig. Die Industrie- und Handelskammer Hannover stellt Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen für die Unternehmen aus.
Diese Tätigkeit wurde den IHKs in Deutschland als Pflichtaufgabe durch den Gesetzgeber übertragen. Häufig ist den Unternehmen aber nicht bewusst, warum und wann diese Papiere im internationalen Handelsverkehr überhaupt erforderlich sind. Gleichzeitig treten Verwechslungen mit anderen Ursprungsdokumenten von der Zollverwaltung auf. Mancher betrachtet die Beantragung und Weiterleitung dieser Dokumente als (leider unumgängliche) bürokratische Schikane.
Zweck von Ursprungszeugnissen
In vielen Drittländern ist die Zulässigkeit einer Wareneinfuhr vom Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs durch eine öffentliche Urkunde, das Ursprungszeugnis, abhängig. Liegt bei der Einfuhrverzollung kein Ursprungszeugnis vor, so kann die Ware nicht importiert werden und muss mit zum Teil erheblichen Kosten bis zur Beibringung des Dokumentes unter Überwachung der Zollverwaltung eingelagert werden. Manche Importstaaten verlangen Ursprungszeugnisse nur für bestimmte Warengruppen, andere Länder schreiben sie generell vor.
Die Festlegung des Warenursprungs ist notwendig für die Umsetzung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen im Bestimmungsstaat, die vom Ursprung der Ware abhängen. Auch vom Einfuhrstaat verhängte Antidumpingmaßnahmen werden für konkrete Produkte aus bestimmten Ursprungsländern festgelegt.
Welche Staaten die Vorlage von Ursprungszeugnissen und/oder anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen bei der Einfuhr verlangen, kann über folgende Datenbanken/Nachschlagewerke ermittelt werden:
Ursprungsregeln
Aufgabe der IHK-Mitarbeiter/-innen ist es, die Rechtsvorschriften korrekt anzuwenden. Probleme entstehen vor allem dann, wenn Ursprungszeugnisse für sogenannte Handelswaren beantragt werden. Hier muss die IHK einen Vornachweis des Lieferanten verlangen, aus dem sich die Ursprungslandbezeichnung ergibt.
Welches sind nun die Kriterien für die Ursprungseigenschaft einer Ware? Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn zwei oder mehrere Länder an ihrer Herstellung beteiligt waren, sei es durch Bearbeitungsvorgänge oder durch Zulieferung von Vormaterialien unterschiedlichen Ursprungs.
Das europäische Zollrecht gibt darauf eine Antwort:
Ursprungsland ist das Land, in dem die Ware ihre letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung in einem dazu eingerichteten Betrieb erfährt und zu einem neuen Erzeugnis führt oder zumindest eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt.
Wie beantrage ich ein Ursprungszeugnis?
Die IHK ist bestrebt, im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Unternehmen so einfach wie möglich zu gestalten. Seit 2002 können Ursprungszeugnisse nach Registrierung elektronisch beantragt werden.
Das sogenannte eUZ-Verfahren ist einfach:
Sie senden Ihre Außenhandelsdokumente (Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Zertifikate etc.) über eine Webanwendung zur Bestätigung an Ihre IHK; die IHK erteilt nach der Prüfung elektronisch die Zustimmung zum Download oder Ausdruck der Dokumente und übermittelt gleichzeitig mit der Bewilligung das IHK-Siegel als Faksimile. Ihre im manuellen Verfahren erforderliche Unterschrift auf dem Ursprungszeugnis-Antrag wird durch eine digitale Signatur (mehrstufig passwortgestütztes Berechtigungsverfahren) ersetzt. Weitere Informationen erhalten Sie HIER.
Alternativ zur elektronischen Beantragung steht Ihnen das manuelle Antragsverfahren zur Verfügung. Hierfür muss der käuflich erworbene Formularsatz (Antrag + Original und gegebenenfalls Kopie) ausgefüllt, unterschrieben und - falls erforderlich - mit Ursprungsnachweisen bei uns eingereicht werden. Als besonderer Service werden manuelle Ursprungszeugnisse auch von sechs Regionalgeschäftsstellen im IHK-Bezirk ausgestellt.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der IHK in Hannover sowie in den Geschäftsstellen gerne zur Verfügung:

Thomas Greiser
Dimitrij Segulov
  • Zollrecht, Exportkontrollrecht
  • Ein- und Ausfuhrverfahren
  • Warenursprung und Präferenzen
  • Zollseminare
  • Expertenforum Zoll und Import
Tel.: 0511 3107-512
Tel.: 0511 3107-295
thomas.greiser(at)hannover.ihk.de
dimitrij.segulov(at)hannover.ihk.de
Tina Huth
Manuela Dias
  • Bescheinigung von
    Ursprungszeugnissen und
    Handelsrechnungen auf nicht
    elektronischem Wege
  • Carnets ATA
Tel.: 0511 3107-428
Tel.: 0511 3107-324
zoll(at)hannover.ihk.de
Andreas Demme
Rieke Schindler
Yvonne Winkler
  • Bescheinigung von
    Ursprungszeugnissen und
    Handelsrechnungen auf
    elektronischem Wege (eUZ)
Tel.: 0511 3107-219
Tel.: 0511 3107-432
Tel.: 0511 3107-299
zoll(at)hannover.ihk.de


Stand: 27.02.2026