Elektronisches Ursprungszeugnis

Seit vielen Jahren bietet die IHK Hannover ihren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und andere zu bescheinigende Handelsdokumente im elektronischen Verfahren (eUZ-Verfahren) zu beantragen. Das spart Zeit und Aufwand!

1. Das elektronische Antragsverfahren

Viele Staaten bzw. Kunden fordern bei der Einfuhr von Waren vom Lieferanten Dokumente wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen oder Zertifikate, die von der Industrie- und Handelskammer beglaubigt sein müssen. Dies kann schnell und komfortabel über das webbasierte elektronische Antragsverfahren abgewickelt werden.
Grafik zum Ablauf der Beantragung des elektronischen Ursprungszeugnisses
Das eUZ-Verfahren ist einfach:
Sie senden Ihre Außenhandelsdokumente (Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Zertifikate etc.) über eine Webanwendung zur Bestätigung an Ihre IHK; die IHK erteilt nach der Prüfung elektronisch die Zustimmung zum Download oder Ausdruck der Dokumente (siehe dUZ) und übermittelt gleichzeitig mit der Bewilligung das IHK-Siegel als Faksimile. Ihre im manuellen Verfahren erforderliche Unterschrift auf dem Ursprungszeugnis-Antrag wird durch eine digitale Signatur (mehrstufig passwortgestütztes Berechtigungsverfahren) ersetzt.

Das eUZ-Verfahren wird bereits seit 2002 bei der IHK Hannover angeboten.
2024 wurden 81 Prozent aller Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und anderer Bescheinigungen auf elektronischem Wege erteilt. Aktuell nutzen über 420 Unternehmen im Bezirk der IHK Hannover das elektronische Antragsverfahren.

2. Das digitale Ursprungszeugnis (dUZ)

Das digitale Ursprungszeugnis steht den Unternehmen seit Mitte September 2025 zur Verfügung.
Die Beantragung erfolgt nach dem oben beschriebenen elektronischen Antragsverfahren. Das durch die IHK ausgestellte Ursprungszeugnis steht dann als rechtssicheres PDF mit digitaler IHK-Signatur zum Download bereit. Bei Bedarf kann es zusätzlich auf dem Formular gedruckt werden.

3. Überprüfung über das Verifizierungsportal

Bei berechtigtem Interesse lässt sich die Echtheit des Ursprungszeugnisses über das Verifizierungsportal der deutschen IHK überprüfen. Auf jedem Ursprungszeugnis ist neben dem Siegel der IHK und der Unterschrift des IHK-Mitarbeiters im Feld 8 ein individueller Verifizierungscode angegeben. Diesen Code kann man zusammen mit der Ursprungszeugnisnummer auf der Internetseite https://cert.ihk.de eingeben und erhält dann die Auskunft, ob die angegebene IHK das Ursprungszeugnis mit diesem Code wirklich ausgegeben hat.
Alternativ kann man für die Verifizierung auch den QR-Code (im Feld 8 des Ursprungszeugnisses enthalten) nutzen.

4. Vorteile des eUZ-Verfahrens

Das elektronische Antragsverfahren hat gegenüber dem manuellen Verfahren wesentliche Vorteile:
  • Schnelle Bearbeitung von der Antragsstellung bis zum bescheinigten Dokument
  • dUZ: bewilligte Dokumente stehen als rechtssicheres PDF zum Download zur Verfügung, dadurch entfallen Postlaufzeiten / Botenwege zum Kunden, ebenfalls die Formularbeschaffung
  • Verifizierung möglich
  • Datenimport über Schnittstellen zu Ihrem Warenwirtschaftssystem möglich
  • Die Benutzerverwaltung obliegt den UZ-Administratoren des Unternehmens
  • Einreichung der zu bescheinigenden Unterlagen mit Nutzerkennungsverfahren (mehrstufig passwortgestützt)
  • Entwürfe können erstellt und in der Anwendung gespeichert werden
  • PDF-Vorschau der Entwürfe zur Abstimmung mit Kunden oder Banken vor der Antragsstellung

5. Technische Informationen und Kosten

Für die vollumfängliche Nutzung des elektronischen Bescheinigungsverfahrens (eUZ-Verfahrens) sind verschiedene technische Voraussetzungen zu erfüllen.
Technische Voraussetzungen
Eine Übersicht der erforderlichen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen hat die IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (IHK-GfI) auf der eUZ-Website zusammengestellt:
Im Onboard-Quickguide finden Sie alle relevanten Informationen zum Einstieg in das eUZ-Verfahren.
Informationen zu den technischen Voraussetzungen, Importformaten für die Anbindung an Ihr Warenwirtschaftssystem sowie auch das Handbuch finden Sie hier.
Zugangsverfahren
Seit dem 11. November 2019 steht unseren antragstellenden Mitgliedsunternehmen das mehrstufig passwortgestütztes Berechtigungsverfahren zur Einreichung elektronischer Anträge zur Verfügung.
Alternativ ist ein Zugang mit digitaler Signaturkarte möglich. Hierfür benötigen Sie eine digitale Signaturkarte (IHK-Chambercard) und ein Kartenlesegerät. Die Anschaffung ist mit Kosten verbunden. Bei Interesse setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Kosten
Die Kosten für Bescheinigungen im eUZ-Verfahren setzen sich zusammen aus der Gebühr für die Bescheinigung und ggf. Formularkosten.
Bescheinigungsgebühr:
Die Gebühren für Bescheinigungen von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumenten sind im Gebührentarif festgelegt. Sie werden monatlich in Rechnung gestellt.
Formulare:
Zusätzlich zu dem PDF-Download können die Ursprungszeugnisse direkt im Unternehmen auf Blanko-Formularen gedruckt werden. Hierfür benötigen Sie laserdruckertaugliche Ursprungszeugnisformulare ohne Nummerierung (Originale und ggf. gelbe Kopien), die bei allen gängigen Formularverlagen erhältlich sind.
Kleine Formularmengen (bis 20 Stück) können per E-Mail: zoll(at)hannover.ihk.de bei uns bestellt werden.

6. Anmeldung zum eUZ-Verfahren

Wenn Sie Interesse haben, am elektronischen Beantragungsverfahren teilzunehmen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir klären Ihre offenen Fragen, beraten Sie über die weiteren Schritte und stellen Ihnen die dafür erforderlichen Links und Unterlagen zusammen:
Bescheinigungs-Team der IHK Hannover, Abteilung International, Tel. 0511 3107-299, E-Mail: zoll(at)hannover.ihk.de


Stand: 03.12.2025