Umsatzsteuer

Monatlich fortgeschriebene Übersicht

Das Umsatzsteuerrecht sieht für Unternehmen, die mit Gebrauchtwaren handeln, für die kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, eine besondere Form der Besteuerung vor. Die Besonderheiten dieser sogenannten Differenzbesteuerung werden hier dargestellt.

Das Umsatzsteuergesetz enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung aussehen muss. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers.

Voraussetzungen und Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung

Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind im zwischenunternehmerischen Bereich zukünftig verpflichtend. Dafür sind die Prozesse zur Erstellung sowie zur Verarbeitung von E-Rechnungen auf den verschiedenen Ebenen zu digitalisieren.

Überblick über die umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen, die an unternehmerische Leistungsempfänger im Ausland erbracht werden (B2B).

Wer über eine Leistung abrechnet, die im EU-Ausland steuerbar ist, muss zusätzliche Angaben in die Rechnung aufnehmen. Oft ist der Hinweis auf Umkehr der Steuerschuld erforderlich.

Die Lieferungen von Waren eines Unternehmers mit Sitz in Deutschland ins Drittland (Ausfuhren bzw. Exportgeschäfte) sind regelmäßig umsatzsteuerfrei. Die Umsatzbesteuerung erfolgt bei der Einfuhr im Empfangsland mit dem dort geltenden Steuersatz. Umgekehrt unterliegt die Einfuhr von Waren aus dem Drittland in Deutschland der Einfuhrumsatzsteuer.

Warenlieferungen an Unternehmer im EU-Ausland sind regemäßig umsatzsteuerfrei. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung müssen vom liefernden Unternehmer nachgewiesen werden.

Übersetzung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in die Landessprachen der Europäischen Union

Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Übersicht der Umsatzsteuersätze in den EU-Ländern