Nr. 6228358
IHK Hannover

Lieferkettengesetz

Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen ab einer gewissen Größe dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu berücksichtigen. Während kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom LkSG nicht erfasst sind, können sie als “unmittelbare Zulieferer” betroffen sein. Welche bürokratischen Pflichten sich ergeben können, erfahren Sie hier.

Welche wesentlichen Pflichten gibt es?

Diese Informationen können ebenfalls helfen:

Unterstützung und Informationen zu den Pflichten aus dem LkSG gibt es auf der Homepage des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).
In den folgenden Beiträgen finden Sie Hilfestellungen und weitere Details rund um die durch das LkSG enstehende Bürokratie.
International

Kleine und mittlere Unternehmen fallen selbst nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), können als Zulieferer aber damit in Berührung kommen. Zwei neue Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geben Orientierung.

International

Das BAFA hat die digitale Eingabemaske für Unternehmen veröffentlicht, die nach dem Lieferkettengesetz (LkSG) berichtspflichtig sind. Die Berichte der Unternehmen werden über diese Eingabemaske erstellt und an das BAFA übermittelt.

International

Im Rahmen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, verpflichtet, jährlich einen Bericht elektronisch zu versenden und zu veröffentlichen. Den Fragebogen gibt es nun auch als PDF-Version.

Umwelt

Eine Sammlung von Leitfäden informiert über Nachhaltigkeitsanforderungen an Unternehmen. Die wesentlichen Themen sind Lieferantenmanagement und Nachhaltigkeitsberichtswesen.

Dirk Redent
Länderreferent
Europa, Israel, Subsahara Afrika