Nr. 6228358

Lieferkettengesetz

Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen ab einer gewissen Größe dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu berücksichtigen. Während kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom LkSG nicht erfasst sind, können sie als “unmittelbare Zulieferer” betroffen sein. Welche bürokratischen Pflichten sich ergeben können, erfahren Sie hier.

Welche wesentlichen Pflichten gibt es?

Diese Informationen können ebenfalls helfen:

Unterstützung und Informationen zu den Pflichten aus dem LkSG gibt es auf der Homepage des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).
In den folgenden Beiträgen finden Sie Hilfestellungen und weitere Details rund um die durch das LkSG enstehende Bürokratie.
Dirk Redent
Länderreferent
Europa, Israel, Subsahara Afrika